Planen und bauen

Mehr Spielraum bei Architekten-Honoraren

Seit dem 1. Januar gilt eine neue Honorar­ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der bisher sehr strikte Rahmen für die Vergütung der Leistungen hat sich damit ­gelockert. Sie ist jetzt frei verhandel­bar.

Anlass für die Änderungen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Er hatte im Juli 2019 festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen EU-Recht verstoßen.

Grundsätzlich regelt die HOAI die Vergütung aller Leistungsphasen eines Bauprojekts, von der Vorplanung über den Entwurf und die Ausführungsplanung bis zur Bauleitung und Abrechnungsprüfung. Sie gilt für Architekten und Bauingenieure, aber auch für Innenarchitekten und Landschaftsplaner.

Richtschnur bleibt

Die neue Honorarordnung enthält auch weiterhin Empfehlungen zur Vergütung. Der Verband Privater Bauherren empfiehlt, diese als Richtschnur zu nutzen. So können die Regelungen der HOAI vertraglich für den ganzen Auftrag oder einzelne Bestandteile vereinbart werden. Alternativ können aber auch ein pauschales oder ein aufwandsbezogenes Honorar ausgehandelt werden. Planer sind verpflichtet, private Bauherren auf die neuen Möglichkeiten hinzuweisen. Die neue HOAI gilt für ­alle ab dem 1. Januar 2021 begründeten Vertragsverhältnisse.

Grundlage für die Rechnung ist die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten oder Ingenieur. Für diese reicht ab sofort die Textform, zum Beispiel eine E-Mail. Wenn keine wirksame Honorarvereinbarung – also etwa nur eine mündliche Abrede – vorliegt, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.

Der Verband Privater Bauherren rechnet nicht damit, dass die neuen Regeln sinkende Baukosten nach sich ziehen. Vielmehr könne die hohe Auslastung vieler Planungsbüros dazu führen, dass ­Honorare über den bislang verbindlichen Höchstsätzen liegen.

Angebote einholen

Die größere Freiheit bei der Honorargestaltung sollten Bauherren jedoch in jedem Fall nutzen, indem sie mehrere Angebote einholen. Bei der Vorauswahl sind Referenzen anderer Bauherren ein wich­tiges Kriterium. Außerdem muss nicht nur der Preis passen, sondern auch die Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt funktionieren.

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