Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mehr Fördermittel für energetische Sanierung
Wer die Anfang des Jahres gestartete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen will, kann von zusätzlichen Bundesmitteln profitieren.
Bis Ende des Jahres stehen noch einmal 5,7 Mrd. € zur Verfügung, für das gesamte Jahr sind es damit 11,5 Mrd. €.
Die BEG bündelt die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Ziel ist es, stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Förderungen gibt es sowohl als Zuschüsse als auch als Kredite.
Drei Teilprogramme
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen. Maßnahmen, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen, fallen unter die Teilprogramme Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Mit Maßnahmen aus dem Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) muss dieser Standard nicht für das gesamte Gebäude erreicht werden. Das BEG EM fördert im Einzelnen:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern, mit 20 % der förderfähigen Kosten,
- Anlagentechnik, wie Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, mit 20 %,
- Erneuerbare Energien für Heizungen, wie Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermieanlagen, mit 20 bis 45 %,
- Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz mit 30 bis 45 %,
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen usw., mit 20 %,
- Fachplanung und Baubegleitung mit 50 %,
- notwendige Umfeldmaßnahmen, bis hin zu Ausbau und Entsorgung einer Altheizung.
Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt im Teilprogramm BEG EM für Wohngebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind, 60 000 € pro Wohneinheit (brutto, inklusive MwSt. bzw. netto bei möglichem Vorsteuerabzug). Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt. Wichtig: Die Mittel müssen vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.
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