Eindämmung des Corona-Virus

Maskenpflicht in NRW ab kommenden Montag

Im Einzelhandel und in Bussen und Bahnen müssen die Bürger in NRW ab dem 27. April eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das verkündete Ministerpräsident Armin Laschet heute.

Bislang war das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. Alltagsmasken beim Einkaufen im öffentlichen Personennahverkehr eine dringende Empfehlung. Ab dem kommenden Montag, 27. April, ist es Pflicht, in Geschäften sowie Bussen und Bahnen Mund und Nase zu bedecken.

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben dieses heute verkündet und sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. "Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern", erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und wies ergänzend darauf hin, dass die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität eng verbunden bleibe mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit.

Erlaubt sind neben OP-Masken auch selbstgenähte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher als Schutzbarriere. Indem Mund und Nase mit Stoff bedeckt werden, soll die Gefahr minimiert werden, Mitmenschen mit dem Coronavirus anzustecken.

Hygieneregeln und Abstand einhalten

Das Wichtigste bleibe aber, Abstand zu halten, und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln, appellierte Laschet.

Tipps zum Tragen von Alltagsmasken

Diese Empfehlungen zum Tragen von Alltagsmasken gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife gewaschen werden.

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