Mediation hilft bei Familienstreit

Immer Ärger auf dem Hof

„Die Schwiegertochter ist herzlos“, „Mein Vater leidet an Altersstarrsinn“, "Sohn will mich abschieben": Immer wieder erreichen uns Sorgen von Lesern. EIn Mediator hilft, bevor der Streit eskaliert.

Die Wochenblatt-Redaktion erreichen immer wieder Anfragen von Lesern, die schlaflose Nächte haben: „Die Schwiegertochter ist herzlos“, „Mein Vater leidet an Altersstarrsinn“, lauten einige der Vorwürfe.

Mediator Holger Topp berät Familien

Fast alle Leser/-innen, die sich mit ihren Sorgen ans Wochenblatt wenden, bitten darum, ihr Anliegen vertraulich zu behandeln. Die Nachbarn sollen nichts davon erfahren. Oft werden die Streitigkeiten sogar vor den Geschwistern geheim gehalten. Doch wie können Jung und Alt wieder zueinanderfinden und Vertrauen aufbauen? Wir haben vier exemplarische Fälle, die uns Leser/-innen geschildert haben, für Holger Topp aufbereitet und ihn um Rat gefragt. Topp ist Jurist und langjähriger Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes in Lübbecke. Zudem ist er ausgebildeter Mediator. In dieser Funktion ist er seit 15 Jahren auf landwirtschaftlichen Betrieben in Ostwestfalen unterwegs.

Familikonflikte auf dem Hof - vier exemplarische Fälle

Fall 1: Vater hat Vertrag gekündigt

Der Fall: Ein 49-Jähriger, verheiratet, drei Kinder, betreibt den Hof im Nebenerwerb. 1998 hat er den Betrieb per Nutzungsüberlassungsvertrag vom Vater bekommen. Nach Ansicht des Sohnes leidet sein Vater, 85, an Altersstarrsinn, lehnt aber jede Hilfe ab. Weil der Sohn den Betrieb nicht nach den Vorstellungen des Vaters bewirtschaftet, hat er den Nutzungsüberlassungsvertrag gekündigt. Er plant sogar den Bau einer neuen Halle, was betriebswirtschaftlich wenig Sinn macht.

Nach Ansicht des Sohnes wird das Zusammenleben von Jung und Alt unter einem Dach auf dem Hof immer unerträglicher. Seine Mutter ist dement und in häuslicher Pflege. Der Vater verweigert jedes Gespräch. Er lässt Außenstehende nicht mehr an sich heran.

Das rät Holger Topp: Das Problem des „Nichtloslassenkönnens“ kommt immer wieder vor. Warum war 1998 kein Eigentumswechsel vollzogen worden, sondern lediglich ein Nutzungsüberlassungsvertrag abgeschlossen worden? Das damals vermutlich bereits vorhandene Beziehungspro­blem war nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben worden.

Jetzt sind Vater und Sohn von der Situation offensichtlich überfordert: Vater alt, Mutter stark pflegebedürftig. Der Sohn könnte gegenüber dem Vater durch eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer oder ein Testat des Steuerberaters versuchen, die korrekte Bewirtschaftung des Hofes plausibel zu machen. Letztlich ist der Senior hier jedoch in der stärkeren Rechtsposition, weil er nach wie vor der Eigentümer des Hofes ist. Allerdings muss er sich mit der Frage nach Alternativen beschäftigen: Was wäre, wenn der Sohn mit seiner Familie auszöge und einen Wertersatzanspruch gegenüber dem Vater geltend machen würde?

Sollte der Vater tatsächlich den Nutzungsüberlassungsvertrag auflösen, könnte die...