Welche Stellen muss ich informieren? Welche Dokumente sollte ich heraussuchen, welche Papiere beantragen? Verstirbt ein Angehöriger, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu regeln. Alle bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten – vom Antrag der Sterbeurkunde über die Gestaltung der Todesanzeige bis hin zur Kündigung der Tageszeitung – kann Ihnen ein Bestatter abnehmen. Er wird in der Regel ein Informationsblatt mit allen notwendigen Aufgaben parat haben. „Wir sind dabei allerdings nur der Dienstleister. Sie als Angehörige entscheiden, was wir wann für Sie erledigen sollen“, betont Petra Hettwer aus Lüdinghausen im Kreis Coesfeld. Die gelernte Hauswirtschaftsmeisterin entschied sich vor 19 Jahren, den Beruf der Bestatterin zu erlernen. Mittlerweile führt sie gemeinsam mit ihren Töchtern Anna Hettwer (25) und Jennifer Schubert (28) ihr eigenes Bestattungsunternehmen.
Hinterfragen erwünscht
Auch Anna Hettwer ist dieser Punkt sehr wichtig. Sie erinnert sich noch gut an einen Satz, den ihr Ausbilder häufig sagte: „Fürs nächste Jahr wünsche ich mir besseres Wetter und kritischere Kunden.“ Denn was ein Bestatter sagt, wagen die Hinterbliebenen häufig nicht zu hinterfragen. Entscheiden die Kinder sich beispielsweise erst zwei Tage nach dem Tod ihrer Mutter dazu, sie noch einmal sehen zu wollen, lautet die Antwort so manches Mal: „Das geht nicht mehr. Dafür ist es jetzt zu spät.“ Petra Hettwer und ihre Töchter können das nicht nachvollziehen. „Natürlich hat sich der Leichnam in dieser Zeit verändert. Darauf bereiten wir die Angehörigen vor.“ Letztendlich treffen jedoch die Hinterbliebenen die Entscheidung.
Das ist nicht pietätlos
Überrascht sind viele Kunden darüber, dass sie vorab einen Kostenvoranschlag erhalten. Darin sind alle Posten einzeln aufgeführt – von der Überführung des Leichnams über die Gebühr für die Nutzung des Kühlraums bis hin zu den Kosten für die Sargträger. Heutzutage sollte jeder Bestatter Ihnen auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen. „Sprechen Sie das Thema offen an“, sagt Petra Hettwer. Denn selbst wenn es sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt: Mit dem Bestatter über Geld zu reden, ist nicht pietätlos.
Und noch ein Rat liegt den drei Bestatterinnen am Herzen: „Nehmen Sie sich Zeit!“ Wenn Sie beispielsweise am Tag der Überführung des Leichnams noch nicht über die weiteren Formalitäten reden wollen, legen Sie das Gespräch auf den nächsten Tag. Es muss nicht sofort stattfinden. Für dieses erste Treffen sind lediglich der Ausweis des Verstorbenen, dessen Geburtsurkunde sowie je nach persönlicher Situation die Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Partners oder das Scheidungsurteil notwendig. Gut ist es zudem, Anziehsachen inklusive Unterwäsche mitzubringen, in die der Verstorbene eingekleidet werden soll. Alle anderen Unterlagen zusammenzusuchen, hat aus Sicht von Petra Hettwer keine Priorität. „Nutzen Sie diese Zeit lieber, um sich in Ruhe zu verabschieden“, rät die Bestatterin.
Den Hausarzt oder …
Eine Sache sollte nach Eintritt des Todes jedoch zeitnah geschehen.„Im Todesfall sind Sie als Angehörige dazu verpflichtet, einen Arzt zu rufen. Denn nur er kann den Tod offiziell feststellen“, erklärt Anna Hettwer. „Tritt der Tod in der Nacht ein, können Sie in Ruhe bis zum nächsten Morgen warten, um Ihren Hausarzt zu verständigen.“ Sorgen Sie in dieser Zeit dafür, dass der Körper auskühlen kann. Entfernen Sie das Oberbett, stellen Sie die Heizung ab und öffnen Sie in der kalten Jahreszeit die Fenster. „Hat der Arzt den Tod festgestellt, können Sie in aller Ruhe den Bestatter anrufen und mit ihm besprechen, wann er den Leichnam überführen soll.“ Laut Gesetz darf der Verstorbene in der Regel bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu Hause verbleiben.
… den Notarzt rufen
Sollten Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können, sieht die Situation anders aus: „Dann sind Sie offiziell dazu verpflichtet, den Notarzt unter der 112 zu rufen“, erklärt Petra Hettwer. Sich in Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden, ist dann unter Umständen nicht mehr möglich. Der Notarzt kennt den Patienten und dessen Gesundheitszustand vor seinem Tod nicht. Daher kann er oft nicht beurteilen, ob die Person eines natürlichen Todes gestorben ist oder nicht. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die Kriminalpolizei einzuschalten. Bis die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigibt, können zwei oder drei Tage vergehen.