Kritische Nachfragen sind erlaubt

Im Gespräch mit dem Bestatter

Verstirbt ein Angehöriger, gibt es für die Hinterbliebenen viele Entscheidungen zu treffen. Aussagen des Bestatters, was dabei möglich ist und was nicht, sollten Sie nicht zwangsläufig als gesetzt hinnehmen.

Welche Stellen muss ich informieren? Welche Dokumente sollte ich heraussuchen, welche Papiere beantragen? Verstirbt ein Angehöriger, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu regeln. Alle bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten – vom Antrag der Sterbeurkunde über die Gestaltung der Todesanzeige bis hin zur Kündigung der Tageszeitung – kann Ihnen ein Bestatter abnehmen. Er wird in der Regel ein Informationsblatt mit allen notwendigen Aufgaben parat haben. „Wir sind dabei allerdings nur der Dienstleister. Sie als Angehörige entscheiden, was wir wann für Sie erledigen sollen“, betont Petra Hettwer aus Lüdinghausen im Kreis Coesfeld. Die gelernte Hauswirtschaftsmeisterin entschied sich vor 19 Jahren, den Beruf der Bestatterin zu erlernen. Mittlerweile führt sie gemeinsam mit ihren Töchtern Anna Hettwer (25) und Jennifer Schubert (28) ihr eigenes Bestattungsunternehmen.

Hinterfragen erwünscht

Auch Anna Hettwer ist dieser Punkt sehr wichtig. Sie erinnert sich noch gut an einen Satz, den ihr Ausbilder häufig sagte: „Fürs nächste Jahr wünsche ich mir besseres Wetter und kritischere Kunden.“ Denn was ein Bestatter sagt, wagen die Hinterbliebenen häufig nicht zu hinterfragen. Entscheiden die Kinder sich beispielsweise erst zwei Tage nach dem Tod ihrer Mutter dazu, sie noch einmal sehen zu wollen, lautet die Antwort...