NRW-Denkmalschutzgesetz

Heimatministerin Scharrenbach: „Landschaftsverbände bleiben drin“

In die Debatte um den Denkmalschutz in NRW kommt offenbar Bewegung: Das betrifft die Rolle der kommunalen Landschaftsverbände sowie deren Beteiligung bei kirchlichen Denkmälern.

In die Diskussion um die Novellierung des NRW-Denkmalschutzgesetzes scheint Bewegung gekommen zu sein. Vor allem die geplante Aushebelung der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe hatte für erhebliche Kritik gesorgt.

„Die Landschaftsverbände bleiben drin“, sagte nun Ina Scharrenbach, für den Denkmalschutz in NRW verantwortliche Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, auf einer Sitzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Köln. Die Mitwirkung der Landschaftsverbände sei „weiterhin gefragt“, wird die Ministerin in einer Presseerklärung des LVR zitiert. „Die Gemeinden sind verpflichtet, die Landschaftsverbände zu beteiligen.“

NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach gestern beim LVR in Köln. (Bildquelle: LVR)

„Ein guter Anfang“

Die beiden kommunalen Dachverbände im Rheinland und in Westfalen sollen auch künftig die Unterschutzstellung von Baudenkmälern anregen können, unterstrich Ministerin Scharrenbach in Köln. Außerdem sollen die Landschaftsverbände bei Entscheidungen zu kirchlichen Denkmälern beteiligt werden und einen festen Sitz im geplanten „Sakralausschuss“ erhalten.

Mit dieser Ankündigung greife das NRW-Heimatministerium wesentliche Kritikpunkte der beiden Landschaftsverbände Westfalen und Rheinland „zumindest teilweise“ auf, teilte der LVR mit. Es sei „ein Schritt in die richtige Richtung und ein guter Anfang“, urteilte Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der LVR-Landschaftsversammlung. „Ich wünsche mir, dass auch die weiteren von den Landschaftsverbänden geforderten Punkte noch aufgegriffen werden.“

UNESCO-Weltkulturerbe „auf der Roten Liste“?

Die Novellierung des NRW-Denkmalschutzgesetzes ist weit über das Bundesland hinaus auf zum Teil scharfe fachliche Kritik gestoßen. Zahlreiche Verbände und Fachleute der Denkmalpflege, Landschafts- und Bauarchitektur sowie Kultur- und Heimatverbände meldeten sich kritisch bis ablehnend zu Wort, zuletzt sogar das Deutsche Nationalkomitee des Internationalen Denkmalverbandes ICOMOS, das die UNESCO in Fragen der Weltkulturerbe-Stätten berät. Das Gremium befürchtet „die bewusste Inkaufnahme von Denkmalverlusten aufgrund unsachgemäßer Entscheidungen durch nicht ausreichend besetzte und in Einzelfragen nicht sachkundige sowie überdies weisungsgebundene kommunale Entscheidungsträger".

"Der Kölner Dom, der Aachener Dom oder Corvey neben Palmyra oder der Altstadt von Damaskus auf der Roten Liste - eigentlich unvorstellbar,“ so hatte Dr. Holger Mertens, Leiter der Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), diese Stellungnahme kommentiert. Sie mache deutlich, „dass in NRW nun wirklich die Alarmglocken für den Denkmalschutz läuten müssen“.

Online-Petition mit scharfen Tönen

Erst vor wenigen Tagen hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gegen die Gesetzesnovelle eine Online-Petition gestartet, die unter anderem auch vom Westfälischen Heimatbund unterstützt wird und bereits von rund 4900 Personen (22. Juni) unterzeichnet worden ist. In der Petition wird Heimatministerin Scharrenbach vorgeworfen, den „Schutz einzigartiger historischer Bauwerke unserer Heimat zum politischen Spielball“ werden zu lassen. Die Autoren der Petition befürchten die Ausschaltung der bewährten Fachbehörden sowie "eine ,Vergewaltigung‘ des Denkmals“, wie es im Text wörtlich heißt.

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