Geld und Recht

Grundschuldeintrag löschen lassen?

Ist der Kredit für eine Immobilie getilgt, sollte der Hausbesitzer die eingetragene Grundschuld zugunsten der Bank nicht unbedingt löschen lassen.

Derzeit zahlen viele Hausbesitzer ein Darlehen, das sie zur Finanzierung ihrer Immobilie aufgenommen haben, vorzeitig zurück. Die außerplanmäßige Tilgung ist sinnvoll, weil Banken für Geld auf dem Sparbuch oder ein Festgeldkonto kaum noch Zinsen zahlen. Zur Absicherung des Darlehens wurde regelmäßig eine Grundschuld ins Grundbuch des Hausbesitzers beim Amtsgericht eingetragen.

Urkunde von der Bank

Ist der Kredit getilgt, fragen sich Immobilienbesitzer häufig: Sollen wir die Eintragung der Grundschuld löschen lassen? Zunächst: Ist ein Darlehen getilgt, erhält der Eigentümer die Löschungsbewilligungsurkunde von der Bank. Mit dieser Urkunde kann er einen Notar aufsuchen und die Grundschuld löschen lassen. Dabei jedoch entstehen Kosten. Steht im Grundbuch zum Beispiel eine Summe über 200.000 €, kostet die Löschung rund 400 bis 500 €.

Wer diese Kosten sparen möchte, lässt die Grundschuld im Grundbuch einfach stehen. Dazu rät Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Denn die Bank hat nach Tilgung des Darlehens keinen Anspruch mehr auf die Grundschuld. Das Stehenlassen hat Vorteile. Falls der Hausbesitzer in Zukunft erneut ein Darlehen benötigt, zum Beispiel, weil er das Bad renovieren oder neue Fenster in sein Wohnhaus einbauen lassen möchte, kann die Bank auf die Grundschuld zurückgreifen. Es fallen keine Kosten für die Neueintragung an. „Wer dringend ein Darlehen benötigt, muss außerdem nicht noch auf die Bearbeitung beim Notar und beim Grundbuchamt warten“, erläutert Oberländer in der Genossenschaftlichen Allgemeinen.

Urkunde aufbewahren

Dennoch legen einige Hausbesitzer Wert darauf, dass ihr Grundbuch sauber ist. Oberländer rät, die Löschungsbewilligungsurkunde zu Hause so aufzubewahren, dass man sie auch nach Jahren noch wiederfindet. Denn ohne diese Urkunde könne man die Löschung nicht beantragen. Im schlimmsten Fall müsse der Hausbesitzer eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Übrigens, der Hausbesitzer kann die Grundschuld auch nutzen, wenn er einen bestehenden Kredit nach Ablauf der Zinsbindung umschulden möchte. Die eine Bank tritt die Grundschuld dann an die neue Bank ab und sie wird neu eingetragen. Unter Umständen übernimmt die Bank, die das neue Darlehen gewährt, die Kosten der Eintragung.

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