LPG, Flüssiggasbehälter

Flüssiggastanks: Kosten und Inhalte der Prüfungen

Oberirdische Flüssiggastanks und ihre Rohrleitungen müssen regelmäßig ­geprüft werden. Je nach Nutzung variieren die Intervalle. Dabei entstehen Kosten für Eigentümer sowie Mieter solcher Behälter.

Wer in Nordrhein-Westfalen im Außenbereich lebt, der hat oftmals einen Flüssiggastank auf seinem Grundstück stehen. Der Grund: Ein Anschluss ans Gasnetz ist nicht vorhanden. Schätzungsweise sind 80 % dieser Behälter oberirdisch installiert. Die folgenden Ausführungen zu Prüfintervallen und Kosten beziehen sich daher nur auf diese Tanks, um etwaige Missverständnisse aufgrund unterschiedlicher Regelungen für (teil-)unterirdische Lagerstätten zu vermeiden.

Außen alle zwei Jahre

Flüssiggas, kurz LPG, ist ein leicht entzündlicher Stoff, dessen Lagerung besonderen Anforderungen unterliegt. Der Gesetzgeber sieht regelmäßige Prüfungen vor.

Alle zwei Jahre muss eine „äußere Prüfung“ erfolgen: Eine befähigte Person überprüft den Behälter auf Dichtheit, Vollständigkeit und Unversehrtheit. Die meisten Mitarbeiter der Flüssiggasanbieter haben diesen Nachweis über Sachkunde erbracht und nehmen die äußere Prüfung im Rahmen der Gaslieferung vor. Die Kosten für die Prüfung von Kauftanks variieren zwischen 53 und 100 € netto.

Bei sogenannten Miettanks, die sich folglich nicht im Eigentum des Nutzers, sondern des Gasanbieters befinden, entfällt dieser explizite Kostenpunkt. Die Prüfung ist in den meisten Fällen mit der jährlichen Instandhaltungs- und Wartungspauschale von 60 bis 128 € netto abgegolten. Inkludiert ist außerdem die „innere Prüfung“, die Eigentümer deutlich teurer zu stehen kommt als die zweijährige Prüfung.

Innen wird’s teurer

Die „innere Prüfung“ muss bei privater und gewerblicher Nutzung des Gaslagerbehälters alle zehn Jahre erfolgen. Diese große Prüfung ist mit 260 bis 377 € (netto) erheblich teurer als die wiederkehrende äußere Kontrolle.

Zur Durchführung berechtigt sind nur zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie der TÜV, die DEKRA oder GTÜ. Ungeachtet des Eigentumsverhältnisses kann die Prüfung nicht direkt bei der jeweiligen ZÜS beauftragt werden, sondern muss über den Gasversorger erfolgen. Der Hintergrund: Für den Fall, dass der Prüfer sicherheits­relevante Mängel feststellt, muss in einem definierten Zeitraum ein Tankwagen zur Entleerung der...