Wer in Nordrhein-Westfalen im Außenbereich lebt, der hat oftmals einen Flüssiggastank auf seinem Grundstück stehen. Der Grund: Ein Anschluss ans Gasnetz ist nicht vorhanden. Schätzungsweise sind 80 % dieser Behälter oberirdisch installiert. Die folgenden Ausführungen zu Prüfintervallen und Kosten beziehen sich daher nur auf diese Tanks, um etwaige Missverständnisse aufgrund unterschiedlicher Regelungen für (teil-)unterirdische Lagerstätten zu vermeiden.
Außen alle zwei Jahre
Flüssiggas, kurz LPG, ist ein leicht entzündlicher Stoff, dessen Lagerung besonderen Anforderungen unterliegt. Der Gesetzgeber sieht regelmäßige Prüfungen vor.
Alle zwei Jahre muss eine „äußere Prüfung“ erfolgen: Eine befähigte Person überprüft den Behälter auf Dichtheit, Vollständigkeit und Unversehrtheit. Die meisten Mitarbeiter der Flüssiggasanbieter haben diesen Nachweis über Sachkunde erbracht und nehmen die äußere Prüfung im Rahmen der Gaslieferung vor. Die Kosten für die Prüfung von Kauftanks variieren zwischen 53 und 100 € netto.
Bei sogenannten Miettanks, die sich folglich nicht im Eigentum des Nutzers, sondern des Gasanbieters befinden, entfällt dieser explizite Kostenpunkt. Die Prüfung ist in den meisten Fällen mit der jährlichen Instandhaltungs- und Wartungspauschale von 60 bis 128 € netto abgegolten. Inkludiert ist außerdem die „innere Prüfung“, die Eigentümer deutlich teurer zu stehen kommt als die zweijährige Prüfung.
Innen wird’s teurer
Die „innere Prüfung“ muss bei privater und gewerblicher Nutzung des Gaslagerbehälters alle zehn Jahre erfolgen. Diese große Prüfung ist mit 260 bis 377 € (netto) erheblich teurer als die wiederkehrende äußere Kontrolle.
Zur Durchführung berechtigt sind nur zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie der TÜV, die DEKRA oder GTÜ. Ungeachtet des Eigentumsverhältnisses kann die Prüfung nicht direkt bei der jeweiligen ZÜS beauftragt werden, sondern muss über den Gasversorger erfolgen. Der Hintergrund: Für den Fall, dass der Prüfer sicherheitsrelevante Mängel feststellt, muss in einem definierten Zeitraum ein Tankwagen zur Entleerung der Anlage vor Ort sein.
Der zugelassene Prüfer darf, ähnlich der Hauptuntersuchung beim Auto, lediglich Mängel feststellen, sie aber nicht selbst beheben. Beanstandungen vermerkt er in seinem Prüfbericht, den der beauftragende Gasversorger erhält, der ihn an den Eigentümer weiterleitet. Interessant ist, dass der Tank auch bei erheblichen Mängeln die Prüfplakette erhält. Der Aufkleber auf dem Tank benennt lediglich den nächsten Prüftermin, gibt aber keine Auskunft über das Ergebnis der Untersuchung.
Besitzer ist verantwortlich
Daher sollte der Eigentümer den Prüfbericht aufmerksam lesen, um etwaige Mängel unverzüglich beheben zu lassen. Eine Frist, innerhalb derer das erfolgen muss, existiert nur bei erheblichen Mängeln. Die DEKRA nennt hier drei Monate, der TÜV-Nord verweist auf die im jeweiligen Prüfbericht hinterlegten Fristen. Auf Nachfrage heißt es dort: „Voraussetzung dafür, dass der Behälter betrieben werden darf, ist, dass er fristgerecht geprüft wurde.“ Das Ergebnis ist, solange nur geringfügige Mängel festgestellt wurden, zweitrangig. Nicht fristgerecht geprüfte oder mit erheblichen Mängeln behaftete Behälter dürfen dagegen weder betrieben noch befüllt werden. Prangt kein Aufkleber auf dem Tank, ist der Gaslieferant verpflichtet, sich „anhand der Prüfbescheinigung davon überzeugen, dass die Prüfung fristgerecht durchgeführt wurde“, heißt es vom TÜV-Nord.
Das „Was-ist-Was des Gastanks“
Sicherheitsventil: Innen oder außen liegend verbaut, reguliert es den Innendruck. Steigt der Druck über 15,6 bar, wird über das Ventil die entsprechende Menge Gas abgeblasen. Danach schließt das Ventil automatisch wieder.
Füllventil: Hier schließt der Tankwagen seinen Stutzen zum Befüllen an. Die Metallkappe bietet Schutz vor Witterungseinflüssen.
Flüssigentnahmeventil: Mittels des Tauchrohrs ist die Entnahme aus der Flüssigphase möglich, um den Tank zu entleeren oder um große Entnahmegeräte anzuschließen. Die Installation solcher Geräte ist Fachfirmen vorbehalten.
Gasentnahmeventil: Das Handrad ermöglicht auch das kurzfristige Schließen der Gasentnahme. An diesem Teil der Armatur befindet sich auch ein Manometer mit einer Skala von 0 bis 25 bar zur Prüfung des Behälterinnendrucks.
Druckregler: Er reguliert selbsttätig das Öffnen und Schließen der Gaszufuhr.
Sicherheitsventil tauschen
Eine Nachkontrolle durch die ZÜS ist laut Jochen de Kunder von der Raiffeisen Warendorf zum Beispiel erforderlich, wenn ein Fehler am Sicherheitsventil vorliegt. Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, empfiehlt er, sich das Prüfangebot des Gasversorgers vorab genau anzuschauen. Wird das Sicherheitsventil mittels des „Anlüftverfahrens“ geprüft, macht ein eventueller Fehler eine Nachprüfung erforderlich. „Um eine Nachprüfung von vornherein zu vermeiden, wechseln wir außen liegende Sicherheitsventile standardmäßig im Rahmen der ,inneren Prüfung‘ aus“, erklärt der Experte für Flüssiggasbehälter. Denn der vorherige Austausch des Teils (für etwa 60 € netto) ersetzt die Prüfung. Bei einem innen liegenden Sicherheitsventil ist der Austausch nicht so leicht möglich. Daher greift hier die Prüfverordnung, die das Anlüften zur Funktionskontrolle vorsieht. Tritt hierbei ein Fehler auf, sind unverzügliche Nachbesserungen erforderlich. Im schlimmsten Fall muss das Gas sofort abgepumpt werden. Prüfen Sie daher vorab, welche Bestandteile im Angebot für die „innere Prüfung“ enthalten sind. So lassen sich unangenehme Überraschungen von vornherein vermeiden.
Rohre zählen nicht zum Tank
Die Raiffeisen Warendorf nimmt diese „vorbereitenden Maßnahmen“ im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Rohrleitungsprüfung vor. Denn bei privater Nutzung erfolgt sie im selben Rhythmus wie die „innere Prüfung“. Die Kosten belaufen sich auf 85 bis rund 100 €. Lediglich eines der vorliegenden Angebote stach mit 239 € deutlich heraus.
Während die Besitzer von Miettanks bei den anderen beiden Prüfungen nicht selbst aktiv werden müssen, verhält es sich bei der Rohrleitungsprüfung anders: Teils befinden sich die Rohre vom Tank zu den Verbrauchsgeräten im Eigentum bzw. im Verantwortungsbereich des Nutzers. Demnach ist der Mieter für die Prüfung der Rohrleitung selbst zuständig. Der Blick in den Mietvertrag bringt Klarheit.
Die Kontrolle der Rohrleitung darf von einer sachkundigen Person vorgenommen werden. Die prüft, ob ein Druckabfall auf der Leitung feststellbar ist oder Undichtigkeiten an Löt- und Schraubverbindungen bestehen. Weiter gehört die Funktionsprüfung des Grenzwertgebers zum Prüfprotokoll.
Darf ich den Gastank verschönern?
Zwei Farben sind für Flüssiggasbehälter zugelassen: weißgrün (RAL 6019) oder reinweiß (RAL 9010). Die sonnenreflektierenden Farben verhindern, dass sich das Gas erwärmt und der Druck steigt.
Aber es gibt Möglichkeiten, den Tank zu verschönern. Wie das gelingt, erklärt Gartenbauberaterin Anke Kreis hier: