Wenn Jugendliche feiern gehen, sehen Eltern das manchmal mit gemischten Gefühlen. Sie gönnen ihnen den Spaß, machen sich aber auch Sorgen. Reinhild Veerkamp aus Schapen im Emsland erzählt, wie sie diese Zeit erlebt hat. Ihre Tochter Theresa ist 30, die Söhne Henrik und Erik sind 28 und 19 Jahre alt.
„Bei Theresa war ich noch sehr vorsichtig. Sie hat immer eine Zeit mitbekommen, wann sie zu Hause sein sollte. Bei den Jungs hatte ich dann schon weniger Angst.
Mir ist wichtig, dass die Jugendlichen aufeinander aufpassen und nie allein nach Hause gehen. Das hat bisher immer gut geklappt. Wenn einmal jemand zu viel getrunken hat, kümmern sich die Freunde darum, dass derjenige sicher nach Hause kommt. Diesen Zusammenhalt finde ich super. Wenn meine Kinder einmal nicht wissen, wie sie nach Hause kommen sollen, dann können sie jederzeit anrufen. Wir holen sie dann ab. Das kommt aber selten vor.
Sockenkranz mit 25
Rituale wie das Schildaufstellen zum 18. Geburtstag, den Sockenkranz zum 25. oder das Klinkenputzen zum 30. sind ganz schön. Als Henrik den Sockenkranz bekommen hat, wurden tolle Spiele gemacht. Selbstverständlich wurde auch recht viel getrunken. Das ging aber ganz vernünftig ab.
Was mich manchmal stört, ist das Vortrinken. Die Jungs treffen sich zunächst privat und trinken dort vor. Erst gegen 23 Uhr gehen sie dann zur eigentlichen Party. Das kann ich nicht verstehen.
Feingefühl und Vertrauen
Als unsere Kinder noch jünger waren, wurde ab und zu bei privaten Partys von den Gästen Alkohol mitgebracht. Die Eltern des Gastgebers wussten oft nichts davon. Als Eltern sollte man schon einen Blick darauf haben, was die Jugendlichen trinken. Aber zu viel Kontrolle ist auch nicht gut. Dabei ist viel Feingefühl und Vertrauen wichtig.“
Muttizettel
Mit 16 Jahren bis 2 Uhr in der Disco feiern? Möglich macht das der Muttizettel, im Amtsdeutsch „Erziehungsbeauftragung“. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung bleiben. Eltern können mit dem Muttizettel eine erziehungsbeauftragte Person benennen, die den Jugendlichen begleitet.
Diese Person muss 18 Jahre alt und verantwortungsbewusst sein. Vordrucke für das Formular sind im Internet zu finden. Es muss von den Eltern und von der Begleitperson unterschrieben werden. Verstößt der Erziehungsbeauftragte gegen die Abmachungen mit den Eltern seines Schützlings und passiert diesem etwas, kann er haftbar gemacht werden.
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