Urlaubstipps

Fahrradanhänger auf Reisen

Ein Fahrradanhänger ist auch im Urlaub praktisch: für den Transport, als Kinderwagenersatz oder für Ausflüge vor Ort. In manchen Urlaubsländern gibt es dabei Regeln zu beachten.

Praktisch ist so ein Fahrradanhänger – am besten ausgestattet mit einem Buggy-Rad – auch im Urlaub: Nicht nur Kinder, auch Tagesgepäck lässt sich darin transportieren und bei einer Stadtbesichtigung ersetzt er den Kinderwagen.

Als Gepäck in Bahn und Flugzeug

Für den Strandurlaub ist es sinnvoll, die Metallteile vorher dünn mit Pflegewachs einzuschmieren. Das schützt vor Korrosion durch die salzhaltige Luft. Doch zugegeben: Selbst zusammengefaltet und mit abmontierten Rädern nimmt der Anhänger im Kofferraum kostbaren Platz ein. Bei Reisen mit Bahn und Flugzeug gilt der Anhänger zusammengefaltet in der Regel als Gepäckstück. Im fahrfertigen Zustand sollten sich Bahnfahrer im Fernverkehr eine separate Tagesfahrradkarte lösen und einen Platz reservieren. Mit dem Zusatzrad als Buggy getarnt lässt er sich auch kostenlos mitnehmen. Die Fluggesellschaften haben die Mitnahme unterschiedlich geregelt – hier am besten vor der Buchung nachfragen.

Gesetzliche Bestimmugen im Ausland

Bei Auslandsreisen ist es ratsam, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren. So ist das Mitführen eines Anhängers in Spanien auf öffentlichen Straßen noch verboten. In Österreich und Italien muss der Anhänger, wie seit diesem Jahr in Deutschland auch, ein Licht haben. In Österreich gilt zudem eine Fahrradhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren – auch beim Transport im Fahrradanhänger. Eine Helmpflicht für Kinder gibt es zudem unter anderem in Tschechien, Kroatien, Schweden, Slowenien, der Slowakei und in vielen Bundesstaaten der USA. Ob diese auch für Kinder in Anhängern gilt, ist nicht genau bekannt. In Australien, Finnland, Malta, Spanien, Neuseeland und Südafrika müssen auch Erwachsene einen Helm tragen. pd-f/EM