Geld und Recht

Erste Energieausweise ungültig

Wer ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt einen Energieausweis. Die ersten Energieausweise von 2008/09 verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit.

Vor der Einführung des Energieausweises für Gebäude lagen Mietern, Eigentümern und potenziellen Käufern nur wenige Informationen über den energetischen Zustand der jeweiligen Wohnung oder des betreffenden Hauses vor. Mit Einführung des Energieausweises durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde diese Lücke geschlossen. Mit dem Ausweis soll man die Energieeffizienz und damit die Energiekosten einer Immobilie besser einschätzen können.

2008 haben zumeist Architekten und andere Bauexperten die ersten Energieausweise ausgestellt. Die Ausweise verlieren nach zehn Jahren automatisch ihre Gültigkeit. Wir sprachen mit Dr. Tim Schmidla von der EnergieAgentur.NRW in Wuppertal, Experte aus dem Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme in Gebäuden und Quartieren: Was sollten Hausverkäufer, Käufer und Mieter wissen?

Wochenblatt: Viele Hausbesitzer haben gar nicht auf dem Schirm, dass ein 2008 ausgestellter Energieausweis heute nicht mehr gültig ist.

Schmidla: Ist der Energieausweis nach zehn Jahren abgelaufen, dann muss ein neuer ausgestellt werden, sobald eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Hausbesitzer sollte sich rechtzeitig kümmern. Denn der Besitzer muss jedem Mieter und Kaufinteressenten einer Wohnung oder eines Wohngebäudes den Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Der Energieausweis ist bei der Vermietung bzw. beim Verkauf in Kopie dem Käufer (Mieter) zu übergeben. Bei Neubauten muss der Bauherr sicherstellen, dass ihm der Ausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird.

Der Energieausweis wird auch benötigt, wenn der Gebäudebesitzer sein Haus oder eine Mietwohnung in der Tageszeitung oder im Internet anbietet. Der Verkäufer muss die Pflichtangaben in der Anzeige angeben.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen: Jeder Architekt und Handwerksmeister vor Ort?

Schmidla: Wer einen Energieausweis benötigt, kann in der zentralen Aussteller-Datenbank der dena oder in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme nach einem Aussteller suchen. Unter den Personen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, befinden sich viele Architekten, Bauingenieure sowie die örtlichen Handwerksbetriebe. Ihre Adressen stehen auf den Internetseiten der Architekten- und Ingenieurkammern.

Darüber hinaus findet man im Internet auch günstige Angebote von Ausweiserstellern. Sie arbeiten in der Regel mit einer Datenerhebung per Internet und Postzustellung, ohne dass sie das Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen. Dies ist zwar zulässig, doch oft ist bereits die Datenerhebung mangelhaft.

Energieausweise werden auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Verbrauchs erstellt. Doch welcher Ausweis ist der richtige?

Schmidla: Das hängt vom Alter, der Größe und Art der Immobilie ab. Für alle Wohngebäude, die den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung (1978) erfüllen, besteht Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist einfach zu erstellen und daher kostengünstig. Dafür werden lediglich die Energieverbräuche von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung verwendet. Der Bedarfsausweis ist teurer, bietet aber genauere Informationen. Hier wird detailliert die Energiebilanz des Gebäudes berechnet, die den Wärmeschutz aller Bauteile (Kellerdecke, Wände, Fenster, Dach) sowie die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung) berücksichtigt.

Für nicht energetisch sanierte Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und der Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 besteht keine Wahlfreiheit. Für diese Gebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht. Baudenkmäler brauchen keinen Energieausweis. Die Frage, ob und welchen Energieausweis ein Gebäude benötigt, lässt sich nach wenigen Klicks mit dem Online-Tool „Energieausweis.Check“ der EnergieAgentur.NRW beantworten.

Wie sieht es aus, wenn ein altes Gebäude gedämmt oder die alte Heizung gegen moderne Brennwerttechnik ausgetauscht wird?

Schmidla: Jedes neu erstellte Gebäude benötigt einen Energieausweis und grundsätzlich behalten diese Ausweise bis zu zehn Jahre nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Wird ein Bestandsgebäude umfassend saniert und erfährt dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV, wie es eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert, dann erhält es ebenfalls einen Energieausweis, der zehn Jahre gültig ist.

Wer nur die alte Heizung austauscht, benötigt keinen Energieausweis. Dennoch kann sich dies lohnen. Denn mit dem Heizungstausch sinkt der Verbrauch von Heizöl oder Erdgas oft ganz erheblich. Damit sinken auch die Nebenkosten etwa für den Mieter der Wohnung.

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