Elektroschrott im Laden abgeben

Alte Elektrogeräte wie Radio, Haartrockner, Wasserkocher, Kaffeemaschinen können Sie im Geschäft oder beim Online-Händler abgeben. Das besagt das „Elektroschrottgesetz“. Damit wird es für den Verbraucher einfacher.

Alte Elektrogeräte wie Radio, Haartrockner, Wasserkocher, Kaffeemaschinen können Sie im Geschäft oder beim Online-Händler abgeben. Das besagt das „Elektroschrottgesetz“.

Noch vor der Sommerpause winkte der Bundesrat es durch. Von nun an sind große Händler wie Saturn, Mediamarkt, Euronics oder Onlinehändler wie Otto, Pollin oder Conrad verpflichtet, Geräte zurückzunehmen, auch wenn Sie kein neues kaufen. Das gilt für kleinere Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm. Größere Geräte wie Fernseher, Waschmaschinen oder Staubsauger muss der Händler nehmen, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät kauft.

Kleiner Laden, große Kulanz

Nicht jeder Händler unterliegt dem Gesetz. Es betrifft die Geschäfte, die ihr Elektrosortiment auf mindestens 400 m2 ausbreiten. Kleinere Händler müssten es per Gesetz nicht. In der Regel nehmen sie ausgediente Geräte freiwillig an. Landwirtschaftliche Kleingeräte wie Schermaschinen oder Enthornungsgeräte oder auch größere wie Rasenmäher nimmt der Händler, zum Beispiel Agravis, nach wie vor kostenlos zurück, wenn Sie ein gleichwertiges neues Gerät kaufen. Sie können die Geräte auch weiterhin kostenlos an der Sammelstelle Ihres Kreises abgeben. rk