Elektro-Ladesäulen werden Pflicht

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellflächen mindestens eine E-Ladestation aufweisen. Das besagt das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).

Dieser Beitrag ist zuerst in der "LebensmittelPraxis" erschienen.

Aufgrund der neuen Gesetzeslage durch das GEIG muss der Handel vielerorts nachrüsten: Parkplätze mit mehr als 20 Stellflächen müssen ab 2025 mit mindestens einer E-Ladestation ausgerüstet werden. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. Die Rewe Group zum Beispiel ist hauptsächlich Mieter von Immobilien. Damit hat sie keinen direkten Einfluss auf die Platzierung von E-Ladestationen an den Rewe-Märkten.

Gut zu wissen:
Im Lebensmittelhandel gibt es rund 30.000 Verkaufsstellen mit mehr als zehn Stellplätzen. Das besagt eine Hochrechnung des EHI Retail Institute für den deutschen LEH. Diese ergibt auch, „dass rund 6.000 Verkaufsstellen mit mehr als zehn Stellplätzen kurzfristig mit einem Ladepunkt ausgestattet werden müssen, wenn das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) in Kraft tritt“, kommentiert Laura Fleischmann, Expertin für Energiemanagement, die Studie „Elektromobilität im...