Mobilität

E-Scooter: Was ist erlaubt?

Elektroroller (formal PLEV, Personal Light Electric Vehicles oderE-Scooter). Seit dem 15. Juni dürfen die Flitzer auf Radwegen und Straßen fahren, sofern sie verkehrstauglich sind. Wir klären, worauf zu achten ist.

Elektrische Tretroller bewegen schon seit Wochen die Medien und die Gemüter. Das Halbwissen über die kleinen Flitzer hat sich rasant verbreitet. Nicht verbreitet haben sich hingegen straßensichere Modelle. Kaum ein E-Scooter ist aktuell für öffentliche Wege zugelassen. Das hier sollten E-Tretroller-Fahrer wissen.

Faktencheck: E-Scooter

Fahrzeugart: E-Scooter sind elektrisch angetriebene Tretroller (Scooter, das englische Wort für Roller). Sie gelten daher rechtlich als Kraftfahrzeuge. Konkret geht es um Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h und einer maximalen Leistung des Elektromotors von 500 Watt. E-Scooter haben eine Lenk- oder Haltestange und dürfen höchstens 70 cm breit, 1,40 m hoch und 2 m lang sein. Diese Roller dürfen ohne Fahrer maximal 55 kg wiegen. Ein E-Scooter muss wie ein Fahrrad mit Licht, Bremsen und Klingel ausgestattet sein.

Betriebserlaubnis: Ein E-Tretroller benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese müssen die Händler beim Kraftfahrtbundesamt beantragen. Viele Modelle, die momentan frei verkäuflich sind, haben die erforderliche ABE nicht. Mit diesen Rollern darf man daher nur auf dem Privatgelände (Hof) fahren. Im öffentlichen Raum sind sie verboten. Die ABE nachträglich zu beantragen, ist kaum möglich. E-Scooter mit Straßenzulassung gibt es erst ab Sommer im Handel und den Onlineshops.

Gesetzliches: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Erlaubt sind Fahrradwege. Gibt es keinen Fahrradweg, gehören E-Scooter auf die Straße. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Mofa- Führerschein oder eine andere Fahrlizenz ist nicht erforderlich. Ein Helm ist auch keine Pflicht, aber wegen der erhöhten Unfallgefahr ratsam. Die Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h unterschätzen sowohl die Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer. Beim Thema Alkohol gelten dieselben Grenz­werte wie für Autofahrer.

Versicherung: Halter brauchen analog zu Mopeds eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt eines Versicherungskennzeichens müssen sie eine fälschungssichere Plakette gut sichtbar am Roller anbringen. Eine aktuelle Plakette gilt bis Ende Februar 2020, dann wird ein neuer Sticker fällig.

Akku und Reichweite: E-Tretroller sind batteriebetrieben. Der Akku lässt sich an jeder gängigen Steckdose aufladen. Je nach Modell dauert es zwei bis fünf Stunden. „Manche Modelle lassen sich sogar via USB-Anschluss versorgen, so kann man die Energie unterwegs z. B. von einer Powerbank ziehen“, berichtet Daniel Stender aus Kreuztal (Kreis Siegen-Wittgenstein) von der Fachzeitschrift „Tretroller-Magazin“. Eine Akkuladung reicht in der Regel für 15 bis 30 km.

Antrieb: Der Fahrer wählt zwischen manuellem und Elektroantrieb. Beim manuellen Antrieb stößt er sich wie beim üblichen Tretroller abwechselnd mit einem Bein vom Boden ab und setzt den Schwung in Bewegung um. Die elektrische Unterstützung wird bei den meisten Modellen per Wippschalter am Lenker zugeschaltet.

Kosten: E-Scooter gibt es in unterschiedlichsten Konfigurationen und Bauarten – vom Roller bis hin zur Rennmaschine. Sie kosten zwischen 500 und 1000 €. Es gibt allerdings auch Modelle für mehr als 2500 € und unter 150 €. Bei preiswerten Modellen bleibt oftmals die Straßenzulassung auf der Strecke.


Mehr zu dem Thema