Energieausweis

"Der Bedarfsausweis eignet sich besser, um Gebäude zu vergleichen."

Beim Energeiausweis treten zum 1. Mai kleine Änderungen in Kraft. Lale Küçük von der EnergieAgentur.NRW erklärt im Interview, welche Variante zu empfehlen ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Ab dem 1. Mai gelten beim Energieausweis diese Änderungen.

Wer muss jetzt handeln und sich vielleicht sogar beeilen?

Grundsätzlich läuft ein Energieausweis nach zehn Jahren ab. Erneuern müssen ihn Eigentümer dann, wenn sie ein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.

Es bleibt die Wahl zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis. Welche Variante ist zu empfehlen?

Der Bedarfsausweis eignet sich besser, um Gebäude unabhängig vom Verhalten ihrer Bewohner zu vergleichen. Er ermöglicht detailliertere Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Deshalb ist er auch Pflicht für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen – unter zwei...