Ab dem 1. Mai gelten beim Energieausweis diese Änderungen.
Wer muss jetzt handeln und sich vielleicht sogar beeilen?
Grundsätzlich läuft ein Energieausweis nach zehn Jahren ab. Erneuern müssen ihn Eigentümer dann, wenn sie ein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.
Es bleibt die Wahl zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis. Welche Variante ist zu empfehlen?
Der Bedarfsausweis eignet sich besser, um Gebäude unabhängig vom Verhalten ihrer Bewohner zu vergleichen. Er ermöglicht detailliertere Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Deshalb ist er auch Pflicht für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen – unter zwei Voraussetzungen: Sie sind vor dem 1. November 1977 errichtet worden und ihr Standard ist geringer, als die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Verbrauch. Gerade bei älteren Gebäuden macht es allerdings einen gravierenden Unterschied, ob ein berufstätiges Paar oder ein Senior, der es gerne sehr warm hat, in einer Wohnung lebt.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis ist für 50 bis 150 € zu haben. Ein Bedarfsausweis ist aufwendiger, aber auch aussagekräftiger. Er kostet ab etwa 350 €.
Welche Förderungen können Hausbesitzer nutzen?
Der Energieausweis selbst ist ein verpflichtendes Instrument und wird deshalb nicht gefördert. Wer allerdings die Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz umsetzen möchte, kann die Sanierungsförderung über die KfW oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – in Anspruch nehmen.
In Anzeigen heißt es häufig „Energieausweis ist in Bearbeitung“ oder „Energieausweis beauftragt“. Reichen diese Angaben?
Energiekennwerte eines Gebäudes müssen in einer Immobilienanzeige nur dann angegeben werden, wenn der Energieausweis zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist. Spätestens bei der Besichtigung muss er allerdings vorgelegt werden, egal ob durch Vermieter, Verkäufer oder Makler. Der Energieausweis ist auch häufig Bestandteil eines Mietvertrages. Lediglich in bestehenden Mietverhältnissen besteht kein Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises.