Neues Gesetz

Denkmalschutz: Entscheidung im Landtag

Am Mittwoch (6.4.) entscheidet der Landtag über ein neues Denkmalschutzgesetz für NRW. Der Entwurf hat im Vorfeld massive Proteste ausgelöst. Vor der Abstimmung melden sich aber auch Befürworter.

Im dritten Anlauf möchte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach ein neues Denkmalschutzgesetz durch den Landtag bringen. Der Entwurf sieht vor allem eine Stärkung der Städte und Gemeinden als Untere Denkmalbehörden vor und schränkt den Einfluss der Denkmalfachämter bei den Landschaftsverbänden ein. Die Belange von Wohnungsbau und Barrierefreiheit, Klima und erneuerbaren Energien sollen bei Entscheidungen stärker Berücksichtigung finden als bisher.

Lautstarker Protest

Die Landschaftsverbände protestieren bereits seit Monaten lautstark gegen den Entwurf, Seite an Seite mit dem Westfälischen Heimatbund, dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Wissenschaftlern und vielfältigen Initiativen aus Heimat- und Denkmalpflege. Sie befürchten eine Aushöhlung der Denkmalpflege, eine steigende Abrissquote und die Unterordnung von denkmalfachlichen gegenüber wirtschaftlichen Interessen.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach will das Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode durch den Landtag bringen. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

„Düsseldorfer Erklärung“

Insgesamt 13 Initiativen haben sich im Denkmalschutz-Bündnis NRW zusammengeschlossen. Am Montag (4.4.) veröffentlichte dieses eine „Düsseldorfer Erklärung“. Darin appelliert das Bündnis an alle Parteien, das bestehende Gesetz nicht abzuschaffen, sondern in der nächsten Legislaturperiode weiterzuentwickeln.

Das Bündnis sehe sich in der Pflicht, die Denkmäler des Landes vor Gefahren zu bewahren. Der Sinn eines jeden neuen Gesetzes liege in der Verbesserung einer bestehenden Situation, diesem Anspruch werde die Novelle nicht gerecht. „Es ist einem Thema von Verfassungsrang unwürdig, die Neufassung im deutlichen Dissens mit Denkmalschützerinnen und -schützern kurz vor Ende der aktuellen Legislaturperiode durchzusetzen“, so Dr. Silke Eilers, Geschäftsführerin des Westfälischen Heimatbundes. „Unsere Denkmäler haben ein Gesetz verdient, das ihren Schutz in den Mittelpunkt stellt und nicht tagespolitisch motivierte Interessenlagen." Der Gesetzentwurf riskiere das Renommee Nordrhein-Westfalens als Kulturland.

Das Denkmalschutz-Bündnis will am Tag der Abstimmung um 13 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag gegen das neue Gesetz demonstrieren.

Unterstützung durch Familienbetriebe

Kurz vor der Entscheidung melden sich auch Befürworter des Entwurfs zu Wort. Die „Familienbetriebe Land und Forst NRW“ unterstützen in einer Pressemitteilung die geplanten Änderungen. „Die Novelle des 40 Jahre alten Gesetzes verspricht bei Denkmälern einfachere Abläufe und einen schnelleren Vollzug. Das ist wichtig, denn nur ein genutztes Denkmal bleibt auch erhalten. Nur Räume, die gelüftet und geheizt werden, setzen keinen Schimmel an“, erklärt der Vorsitzende des Vereins, Max von Elverfeldt, in der Mitteilung.

Eigentümer sehen keine Gefahren

Er begrüßt die Möglichkeit, künftig Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an Denkmälern installieren zu können. „Natürlich wird niemand eine Photovoltaikanlage über dem Eingangsportal anbringen, aber auf dem Dach eines Nebengebäudes kann das durchaus Sinn machen, schließlich sind ein Großteil der schützenswerten Gebäude nicht als Denkmäler sondern als Wirtschaftsgebäude errichtet worden.“ Besonders erfreulich sei, dass einfache wiederkehrende Instandhaltungsarbeiten zukünftig keiner Genehmigung vorab mehr bedürften. Eine Gefahr für die Denkmäler durch das neue Gesetz sieht von Elverfeldt laut Mitteilung in seinem Umfeld nicht: „Wir bzw. unsere Vorfahren haben unsere Denkmäler bereits erhalten, als es noch gar kein Denkmalschutzgesetz gab, insofern gibt es keinen Grund, dies unter neuen gesetzlichen Regelungen nicht auch weiter zu tun.“

Die Koalition aus CDU und FDP hat im Landtag eine Stimme Mehrheit. Mit dieser könnte sie das Gesetz beschließen.

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