Gesetzliche Neuregelungen 2019

Das ändert sich 2019

Entlastung von Familien, geänderte Sozialgesetze und viele (steuerliche) Änderungen treten 2019 in Kraft. Hier eine Auswahl.

Erleichterung in der Pflege

Für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige ab Pflegegrad drei soll in bestimmten Fällen eine ärztliche Verordnung ausreichen, um mit dem Taxi zum Arzt oder einer ambulanten Behandlung fahren zu können. Ab Januar 2019 soll es anstatt eines aufwendigen Antragsverfahrens eine automatische Erlaubnis geben.

Pflegende Angehörige, die eine Kur machen, können den Pflegebedürftigen mitnehmen. Ist das nicht möglich, sollen Kranken- bzw. Pflegekasse die Versorgung des Pflegebedürftigen koordinieren. Pflegende Angehörige, die Anspruch auf eine ambulante Reha-Maßnahme haben, können stattdessen künftig eine stationäre Maßnahme in Anspruch nehmen.

Das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals wurde im November verabschiedet. Deshalb sind viele Umsetzungsfragen noch offen.

Krankenversicherung

Arbeitgeber tragen den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse ab dem 1. Januar wieder zur Hälfte mit. Ein Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3300 € spart beispielsweise pro Monat etwa 15 €. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hat ein eigenes Beitragssystem. Kleinselbstständige, die sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen bislang hohe Beiträge zahlen. Ab 2019 sinkt ihr für die Berechnung zugrunde gelegtes Mindesteinkommen von 2283,50 € auf 1038,88 €/Monat. Dadurch vermindert sich ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung um rund die Hälfte auf etwa 190 €/Monat.

Höhere Mütterrente

Mütter oder wahlweise Väter erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ab Januar 2018 einen halben Rentenpunkt mehr (ein Punkt = 32,03 €). Die Rente steigt damit pro Kind um 16,02 € brutto. Zwei Punkte gab es bislang schon. Bei jetzt 2,5 Rentenpunkten erhöht sich die Mütterrente damit auf monatlich 80,08 € pro Kind. Für die nach 1992 geborenen Kinder gibt es drei Punkte (96,09 €/Kind). Die Bestandsrenten werden voraussichtlich im März erhöht, der Zuschlag wird dann nachgezahlt.

Beispiel: Eine Mutter, die sechs Kinder vor 1992 geboren hat, erhält eine Rente von 480,45 € (2,5 x 6 Kinder x 32,03 €). Davon ab geht noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund 10 %).

Mehr Kindergeld

Ab 1. Juli 2019 bekommen Sie für jedes berechtigte Kind 10 € mehr. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 €, für das dritte 210 € und jedes weitere Kind 235 €. Bereits ab Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag, den besser verdienende Eltern anstelle des Kindergeldes erhalten. Er steigt 2019 um 192 € auf 4980 €/Kind, ab Januar 2020 auf 5172 €/Kind.

Mindestlohn steigt

Ab 1. Januar 2019 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,19 € pro Stunde (2018: 8,84 €). Seit Januar 2018 gilt der Mindestlohn auch für die Beschäftigten in Landwirtschaft und Gartenbau und für die Saisonarbeitskräfte. Saisonarbeiter in der Landwirtschaft sind von den Sozialbeiträgen befreit, wenn sie nicht länger als 70 Arbeitstage im Jahr beschäftigt sind.

Längere Abgabefristen für die Steuererklärung

Privatpersonen können sich mit der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung zwei Monate länger Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2018 muss bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt eintreffen. Wer ein Steuerbüro (Buchstelle) beauftragt, hat mehr Zeit: Hier verlängert sich die Abgabefrist für die Erklärung 2018 bis zum 28. Februar 2020.

Ausnahme: Bei Landwirten, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des siebten Monats, der auf den Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wirtschaftsjahres folgt.

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag steigt um 168 € auf 9168 €. Bis zu diesem Betrag wird keine Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 18336 €. Gleichzeitig greift der Höchststeuersatz von 42 % erst ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 55 961 bzw. 111 922 €.

Eheleute, die Renten und weitere Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, beziehen und ab Januar 2019 erheblich mehr Mütterrente erhalten (bei fünf Kindern zum Beispiel erhöht sich die Jahresrente um 961,20 €), sollten prüfen, ob sie 2019 mehr Steuern oder erstmals Steuern zahlen müssen.

Handwerkerkosten prüfen

Kosten für Handwerker können private Hausbesitzer begrenzt von der Steuer absetzen (20 % von maximal 6000 € = 1200 €/Jahr). Der Steuerabzug wird aber nur für das Jahr gewährt, in dem Sie die Rechnung bezahlen. Haben Sie die 6000 € 2018 ausgeschöpft, sollten Sie mit dem Handwerker vereinbaren, dass Sie die nächste Rechnung erst im Januar 2019 begleichen.

Pfand für mehr Getränke

Zum Jahreswechsel wird auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 % ein Pfand von 25 Cent erhoben. Vanillemilch, Energydrinks und Fruchtschorlen in Einwegverpackungen sind davon betroffen. Pfandfrei bleiben Säfte und Weine.

Zudem müssen Einzelhändler künftig an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, ob der Kunde dort zur Einweg- oder Mehrwegflasche greift. Ziel ist, zur Abfallvermeidung beizutragen. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass Einwegflaschen trotz Pfand Verpackungsmüll sind. Sie sollten besser zu wiederverwertbaren Mehrwegflaschen greifen.

Neue Euroscheine

Komplett überarbeitet und mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden ab dem 28. Mai 2019 neue 100- und 200-€-Scheine ausgegeben. Neben besserem Fälschungsschutz haben die neuen Banknoten einen praktischen Vorteil: Sie sind kleiner und passen besser ins Portemonnaie. Die alten Scheine bleiben weiter gültig und werden nach und nach von den Banken ausgetauscht.

Von weiteren Änderungen, beispielsweise zur Erwerbsminderungsrente, zum Mietwohnungsbau oder zur Abgeltungssteuer, lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 51/52 2018, S. 88 und 89.


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