Fahrerlaubnis

Darf man ohne Führschein Traktor fahren?

Gibt ein Landwirt seine Fahrerlaubnis ab, entweder freiwillig oder wenn eine Behörde oder ein Gericht es anordnet, weil die Fahreignung infrage steht, hat das Folgen für den Betrieb.

Ob Traktor, Rübenroder oder Maishäcksler – um diese Geschütze zu fahren, benötigen Landwirte einen Führerschein der Klasse T oder L. Im Gegensatz zu Lkw-Fahrern sind Landwirte nicht verpflichtet, sich ­alle fünf Jahre medizinisch durchchecken zu lassen.

Ausnahme: Sie haben Trecker mit mehr als 60 km/h oder auch Lkw im Einsatz. „Ansonsten sind ihre Führerscheine un­begrenzt haltbar“, erklärt Martin Vaupel, Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik.

Folgen für den Betrieb

Gibt ein Landwirt seine Fahrerlaubnis ab, entweder freiwillig oder wenn eine Behörde oder ein Gericht es anordnet, weil die Fahreignung infrage steht, hat das Folgen für den Betrieb. Das Fahrverbot gilt nämlich nicht nur für das Auto, sondern für alle Klassen und damit auch für den Trecker. Der Landwirt darf dann weder auf der Straße...


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