Erst wird der neue Bußgeldkatalog von Anfang 2020 für ungültig erklärt, dann folgt ein monatelanger Streit um neue Regeln und jetzt können sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern doch noch einigen. Das Ergebnis: Teils drastische Bußgelderhöhungen, aber weder mehr Punkte noch mehr Fahrverbote.
Bußgelder verdoppelt
Wer zu schnell fährt, zahlt künftig rund doppelt so viel. So kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h innerorts künftig 30 € statt bisher 15 €, Lkw und Schlepper ab 3,5 t oder Pkw mit Anhänger werden mit 40 € statt 20 € zur Kasse gebeten.
Außerorts steigen die Strafen dafür von 10 auf 20 € bis 3,5 t und von 15 auf 30 € ab 3,5 t oder mit Anhänger. Ab Geschwindigkeitsüberschreitungen über 21 km/h beträgt die Erhöhung der Bußgelder meist weniger als eine Verdoppelung. Die Regeln zu Fahrverboten und Punkten in Flensburg bleiben gleich.
Falsch parken: bis 110 €
Für andere Verkehrsdelikte steigen die Bußgelder noch deutlicher an. So kostet etwa verkehrswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen oder das Halten und Parken in zweiter Reihe künftig bis zu 110 € statt bisher maximal 35 €.
Ein einfacher Parkverstoß, für den man bisher mit 15 € „wegkam“ kann jetzt bis zu 55 € kosten.
Fahren Sie unerlaubt über den Gehweg, können statt maximal 25 € jetzt bis zu 100 € fällig werden.
Neu eingeführt wurde eine Strafe für Lkw und Schlepper ab 3,5 t, die innerorts beim Rechtsabbiegen schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Sie müssen künftig 70 € Strafe zahlen.
Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder sie gar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 € und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Vor Bundestagswahl in Kraft
Die neuen Regeln sollen spätestens nach der Sommerpause im Bundesrat beschlossen werden und noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten.