Breitband: Anbieter erfüllen Versorgungsauftrag nicht

Bis Anfang 2020 sollten die Mobilfunkbetreiber bundesweit 98% der Haushalte mit schnellem Internet versorgen. Jetzt stellt die Bundesnetzagentur fest: Telekom, Vodafone und Co. bleiben hinter den Versorgungsauflagen zurück.

Die Mobilfunkbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt, die sie bei der Frequenzversteigerung 2015 eingegangen waren. Das hat die Bundesnetzagentur (BNA) mitgeteilt. Ihren Angaben zufolge erhalten alle drei Mobilfunknetzbetreiber nun eine Frist zur Nachbesserung. Wird die nicht eingehalten, drohen ihnen empfindliche Sanktionen.

Bußgelder drohen

„Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt“, sagte BNA-Präsident Jochen Homann. Sein Haus wolle in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Gegebenenfalls werde man Zwangs- und Bußgelder verhängen.

Laut Bundesnetzagentur hat Telefónica die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege nur zu rund 80 % erfüllt. Die Telekom habe die Auflagen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97 % für die Autobahnen und 96 % für die Schienenwege nicht erfüllt. Vodafone habe die Auflagen in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden.

Ausbau bis Ende 2020?

Eigenen Angaben zufolge hat die Bundesetzagentur die Unternehmen aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Hierbei wurden den Unternehmen auch Teilfristen für Meilensteine im Juni und September gesetzt, um weiteren Verzögerungen möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten.

Der Auftrag
Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 % der Haushalte und je Bundesland 97 % der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege - Bundesautobahn und Schiene - vollständig zu versorgen.

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