Betreuungsgeld vom Tisch

Der Deutscher Landfrauenverband begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Herdprämie. Nicht Bund sondern Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht.

Am Dienstag, 21. Juli, entschied das Verfassungsgericht in Karlsruhe: Das umstrittene Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Der Deutsche Landfrauenverband begrüßt den Beschluss, das Gesetz zu stoppen.

„Dieses Urteil bringt Klarheit, wer für die aktive Förderung von Kinderbetreuung zuständig ist“, so dlv-Präsidentin Brigitte Scherb in einer Pressemitteilung. „Seitdem die Diskussion um die sogenannte Herdprämie aufgekommen war, haben wir Landfrauen uns stark gemacht, dass Chancengleichheit für qualifizierte Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gegen den finanziellen Anreiz wie das Betreuungsgeld ausgespielt werden darf.“

Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Verfassungsgericht und gab damit einer Klage Hamburgs Recht. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Auf Drängen der CSU war das Betreuungsgeld 2013 nach vielen politischen Diskussionen eingeführt worden. Eltern, die ihr unter 3-jähriges Kind zu Hause betreuen statt es in eine Kita oder zu einer Tagesmutter zu geben, können demnach 150 € erhalten.

„Wir vertrauen darauf, dass das nun in den Ländern verfügbare Geld in andere familiengerechte Maßnahmen fließen wird“, so Brigitte Scherb.

Eltern, die die Leistung beziehen, sollen das bewilligte Geld auch bis zum Ende des Antrags bekommen. In der Wochenblattausgabe 22/2015 finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Betreuungsgeld. Leserinnen berichten darin, warum sie die Familienförderung beziehen bzw. warum nicht.