Pflegeausbildung

Ausbildung in der Pflege neu geregelt

Wer sich heute für eine Ausbildung in der Pflege entscheidet, kann einen generalisierten Abschluss machen. Der ist europaweit anerkannt und befähigt zum Einsatz in allen Pflegebereichen.

Seit Anfang 2020 hat sich die Ausbildung in der Pflege geändert. Das neue Pflegeberufegesetz sieht eine gene­ralisierte Pflegeausbildung zum ­Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau vor.

Generalisierte Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft

Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einer generalisierten Ausbildung zusammengeführt.

„Neu an dem Berufsbild zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau ist, dass Absolventen mit diesem generalisierten Abschluss Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen dürfen“, erklärt Andreas Holtmann, Schulleiter an der Zentralen Schule für Pflegeberufe im Kreis Steinfurt.

Damit wird ein Wechsel von der stationären oder ambulanten Langzeitpflege in die Akutpflege im Krankenhaus oder in die allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung möglich sein. Absolventen stehen dadurch im Berufsleben mehr Einsatz- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

Neue Pflegeausbildung verläuft in ersten Jahren gleich

Die Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau dauert drei Jahre. Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule und Praxis im Betrieb. Obwohl die praktische Ausbildung in verschiedenen Einrichtungen stattfinden kann, wird der Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Ausbildungsstätte, wie etwa dem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder dem ambulanten Pflegedienst, abgeschlossen.

Generell erhalten alle Auszubildenden in der Pflege zwei Jahre lang eine allgemeine, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. In der praktischen Ausbildung durchlaufen alle Auszubildenden die gleichen verpflichtenden Einsätze. Diese erfolgen in der stationären Akutpflege im Krankenhaus, in einer stationären Langzeitpflege wie etwa in Einrichtungen der Altenpflege, in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege wie etwa dem ambulanten Pflegedienst und in einer pädiatrischen Einrichtung wie ­etwa einer Kinderklinik.

Zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres ist ein weiterer Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung vorgeschrieben. Soweit verläuft die Ausbildung für alle gleich. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalisierte Ausbildung fortsetzen, erwerben damit den Abschluss Pflegefachmann/-frau.

In der neuen Pflegeausbildung bleibt Spezialisierung möglich

Nach wie vor ist jedoch eine Spezialisierung in der Pflegeausbildung möglich. „Die Entscheidung dazu wird vor der Ausbildung durch die Wahl der Ausbildungsstelle bzw. eines im Ausbildungsvertrag festgelegten Vertiefungsschwerpunkts getroffen“, erklärt Schulleiter Holtmann.

Zugangsvoraussetzungen
- Für den Zugang ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung notwendig.
- Für Bewerber mit Hauptschulabschluss nach neun Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen wie etwa eine Helferausbildung.
- Ein amtliches Führungszeugnis ohne Eintrag ist vorzulegen.
- Persönliche und körperliche Eignung zur Ausübung des Berufes werden vorab geprüft. Dazu wird ein ärztliches Attest angefordert.
- Bewerber müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sich schriftlich ausdrücken können.

Auszubildende mit einem vertraglich vereinbarten Vertiefungsschwerpunkt im Ausbildungsvertrag im Bereich „Pflege alter Menschen“ oder „Pflege von Kindern und Jugendlichen“ haben jetzt ein Wahlrecht. Sie können ihre Ausbildung generalisiert fortführen oder ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.

„Im Gegensatz zu einer spezialisierten Ausbildung zur Pflegefachkraft werden diese Abschlüsse jedoch nicht automatisch in der EU anerkannt“, erklärt Dipl.-Pflegepädagoge Holtmann.

Den Beitrag können Sie nachlesen im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben vom 10. September in der Folge 37/2020.

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