Empfehlungen für die Sanierung

Asbest: Heimwerker oder Profi?

Der Umgang mit Asbest ist nur noch im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gestattet. ­Einige Arbeiten können auch Heimwerker durchführen, andere müssen Fachfirmen erledigen.

Asbest ist tückisch, weil sich die Folgen für die Gesundheit oft erst nach Jahrzehnten zeigen. Vor Kurzem haben sich die Vorgaben für Sanierungen geändert. Mehr dazu finden Sie hier. Es gibt aber nach wie vor Arbeiten, die Heimwerker selbst erledigen können und dürfen.

Das dürfen Heimwerker

  • Streichen oder Verputzen einer Wand, die nur in darunterliegenden Schichten asbesthaltige Bauteile aufweist (zum Beispiel Streichen einer Tapete, die auf asbesthaltigen Glättspachtel geklebt ist);
  • Überfliesen einer intakten Fliesenfläche auf eventuell asbest­haltigem Fliesenkleber unter den alten Fliesenbelägen;
  • Aufbringen neuer Bodenbeläge auf vollflächig intakten und asbest­freien Bodenbelägen mit eventuell darunterliegenden asbesthaltigen Spachtelmassen/Fliesenklebern;
  • Aufbringen von Bodenbelägen, die nur lose verlegt werden, auf intakten asbesthaltigen Belägen;
  • Löcher in Bauteile bohren, die eventuell mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern beschichtet sind, voraus­gesetzt, der Staub wird dabei ab­gesaugt (emissionsarmes Verfahren BT30). Privatpersonen sollten sich bei größeren Staubmengen einen Industriestaubsauger der Staubklasse M oder höher ausleihen, um eine Kontaminierung des eigenen Saugers zu vermeiden. Der Beutel gilt als gefährlicher Abfall.

Asbestabfälle richtig entsorgen

Die Menge asbesthaltiger Abfälle steigt. An der Zentraldeponie der Abfallwirtschaftsgesellschaften der Kreise Warendorf und Gütersloh in Ennigerloh wurden zum Beispiel im vergangenen Jahr 6177 t angeliefert, im Jahr 2010 waren es lediglich 2444 t. Die Entsorgung kostet dort 138 €/t (netto), ab 2022 steigt der Preis auf 145 €/t. Unternehmer, also auch Landwirte, dürfen 2 t pro Jahr anliefern, ansonsten steigen die Anforderungen, zum Beispiel ist dann ein elektronischer Entsorgungsnachweis erforderlich. Ab 100 m2 Sanierungsfläche müssen Arbeiten mit Asbest beim Bauaufsichtsamt angemeldet werden. Sicher verpackt sind die Abfälle in dafür zugelassenen Bigbags. In Futtermittel­säcke oder Ähnlichem verpacktes Asbest wird nicht angenommen.

Das machen Fachfirmen

Folgende Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien erfordern spezielle Schutzmaßnahmen und sollten deshalb nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden:

  • Abstemmen, Abschlagen oder Abtragen von asbesthaltigen Putzen, Klebern bzw. Kleberresten;
  • Abstemmen oder Abschlagen von Fliesen mit asbesthaltigen Fliesenklebern;
  • Abschleifen von Wänden mit Reparaturstellen aus asbesthaltigen Spachtelmassen;
  • Ausbau und Abreißen von Leichtbauwänden aus Gipskarton oder ähnlichen Materialien, bei denen asbesthaltiger Fugenspachtel verwendet wurde;
  • Ausbau bzw. Entfernen von asbesthaltigen Estrichen und Bodenbelägen.

Firmen, die Arbeiten an asbest­haltigen Materialien durchführen, müssen über einen Sachkundenachweis gemäß Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 verfügen. Damit Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite sind, sollte der Auftrag diesen Satz enthalten: „Die Durchführung der Arbeiten an asbesthaltigen Materialien und die Entsorgung der Asbestabfälle erfolgt gemäß TRGS 519.“

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