"Schau einem Alpaka nicht zu tief in die Augen, sonst verliebst du dich“ , sagt ein altes peruanisches Sprichwort. Seit etwa zehn Jahren passiert das auch immer mehr Deutschen. Doch Liebe allein reicht! Sachkunde sollten sich auch Hobbyhalter im Vorfeld aneignen.
Worauf Einsteiger achten müssen, weiß Dr. Henrik Wagner, Experte für kleine Wiederkäuer an der Uni Gießen, sowie der Alpaka Zucht Verband Deutschland (AZVD).
Drei Tiere sind eine Herde
Alpakas sind Herdentiere, das bedeutet, dass Halter mindestens drei Tiere brauchen. Dabei sollten sie geschlechtlich getrennt werden. „Sonst kann es zu Nachwuchs kommen. Viele wissen später aber nicht, wohin mit den Fohlen“, sagt Henrik Wagner. Der Veterinär rät Hobbyhaltern daher zu einer reinen Stuten- oder Wallachherde.
Alpakas brauchen Bewegung, deshalb benötigen sie regelmäßigen Weidegang. Der Alpaka Zucht Verband Deutschland (AZVD) empfiehlt eine Fläche von mindestens 600 bis 800 m2 pro Tier. „Wichtig ist, dass die Weide frei von Giftpflanzen ist“, betont Henrik Wagner und rät zur wechselnden Beweidung. So kann sich die Grasnarbe erholen. Außerdem hilft das bei der Parasitenbekämpfung.
Zehennägel und Zähne kürzen
Alpakas haben keine Hufe, sondern Zehennägel. Regelmäßig empfiehlt es sich, die Nägel zu kürzen. Zum Schneiden greift der Halter zur passenden Schere und nicht zum Messer.
Die Schneidezähne der Alpakas wachsen ein Leben lang. In der Regel nutzen sie sich von selbst ab. „Dennoch kann ein Überbiss entstehen, da sie nur unten Schneidezähne haben“, erklärt Henrik Wagner. In diesem Fall müssen die Zähne gekürzt werden. „Halter sollten sich an einen Tierarzt wenden, der Erfahrung mit Kameliden hat“, rät der Veterinär. Mit ihm lässt sich auch das Impfmanagement klären.
Erwarten die Tiere des Hobbyhalters Nachwuchs, sollte der Tierarzt die fast zwölfmonatige Trächtigkeit begleiten und sofort nach der Geburt das Fohlen auf Missbildungen kontrollieren. „Ganz wichtig ist, dass das Fohlen die Kolostralmilch der Stute bekommt“, betont der Experte für kleine Wiederkäuer an der Uni Gießen.
Große Eingänge, hohe Zäune
Alpakas sind von Natur aus gut an das raue Klima der Anden angepasst und kommen mit Wärme und Kälte gleichermaßen gut zurecht. Lediglich ein trockener und zugfreier Unterstand oder Stall sind notwendig. Der AZVD empfiehlt eine Stallfläche von 4 m² pro Tier und eine Deckenhöhe von mindestens 2,5 m.
„Wichtig ist, dass der Stall mehrere breite Eingänge hat. Dort sollten sich die Tiere auch separieren lassen – zum Beispiel für den Tierarzt“, erklärt Henrik Wagner.
In Wolfsgebieten sollte der Zaun das Raubtier abhalten können. Das heißt, das Drahtknotengeflecht sollte eine Höhe von 120 bis 140 cm haben. Außerdem sollte der Zaun eingegraben sein. Zudem empfehlen sich eine bis zwei zusätzliche Litzen mit Strom auf höchstens 20 cm vom Boden aus vor dem eigentlichen Zaun.
Reines Wasser und Raufutter für die Alpakas
Zwar sind Alpakas ähnlich wie ihre Verwandten, die Kamele, genügsam. Trotzdem sollten sie täglich frisches Wasser bekommen, das nicht verunreinigt ist.
Gras von der Weide und Heu in einer Raufe bilden die Futtergrundlage. Laut AZVD fressen die Wiederkäuer etwa 5 % ihres Körpergewichtes täglich, das entspricht einer Futteraufnahme von 2,5 bis 3,5 kg. Da Alpakas eine große Menge an Raufutter benötigen, ist es wichtig, auch im Sommer Heu zuzufüttern. Zusätzlich sollten sie Mineralfutter bekommen. Nur über das Gras können sie ihren Mineralienbedarf nicht decken.
Für den Futterplatz im Stall empfiehlt der AZVD 50 cm in der Breite pro Tier. So können alle Tiere stressfrei fressen.
Bestandsbuch ist Pflicht
Hobbyhalter müssen ein Bestandsbuch führen. Dort tragen sie Ab- und Zugänge ihrer Herde ein. Einmalig müssen sie die Tiere bei der Tierseuchenkasse melden. Eine jährliche Nachmeldung ist nicht nötig. Es fallen keine Beiträge für die Tierseuchenkasse an. Daher besteht aber auch kein Versicherungsschutz.
Alpakas unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht zum Beispiel per Ohrmarke. Wer die Tiere gewerblich zur Zucht, Wollproduktion oder als Freizeitangebot hält, braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
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