Wegenutzung gemäß Gewohnheitsrecht?

Auf dem Flurstück des Nachbarn verläuft ein Weg. Am Ende liegen drei Wiesen, eine haben wir gepachtet. Die Wiesen sind nur über das Grundstück des Nachbarn zu erreichen. Die beiden anderen Eigentümer haben ein Wegerecht, mein Verpächter nicht. Die Wiese befindet sich seit dem 19. Jahrhundert im Eigentum der Familie meines Verpächters. Seit dieser Zeit wird der Weg genutzt. Besteht ein Gewohnheitsrecht?

Es ist richtig, dass ein vor dem 1. Januar 1900 entstandenes Wegerecht als Dienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Grundstückes eingetragen werden kann. Voraussetzung für die Entstehung eines solchen Wegerechts war, dass das Wegerecht vor 1900 mindestens 30 Jahre ununterbrochen durch tatsächliche Inanspruchnahme ausgeübt wurde. Wer das nachweisen konnte, der konnte im Wege einer Grundbuchberichtigung die Eintragung seines Wegerechtes als Dienstbarkeit an dem belasteten Grundstück verlangen.

Allerdings dürfte es heute praktisch unmöglich sein, den Beweis zu erbringen, dass vor 1900 und damit...