Sonderprogramm Heimat 2020

Corona: Vereine können Hilfe beantragen

Schützen- und Heimatvereine müssen in diesem Jahr auf Einnahmen verzichten. Die Landesregierung greift ihnen ab sofort mit insgesamt 50 Mio. € unter die Arme.

Die Schützenfeste fallen dieses Jahr aus, Schützenhallen können nicht vermietet werden, der Eintritt für Heimatmuseen bleibt aus. Manche Vereine geraten dadurch in eine wirtschaftliche Schräglage. Die Landesregierung NRW unterstützt diese Vereine ab sofort. Das Sonderprogramm „Heimat 2020“ stellt insgesamt 50. Mio. € bereit. Das teilt das NRW-Heimatministerium (MHKBG NRW) mit.

Einmaliger Zuschuss von bis zu 15000 €

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis 15000 €. Sie müssen nachweisen, dass die Corona-Pandemie ein erhebliches Loch in ihre Finanzen gerissen hat. Die Hilfe soll vermeiden, dass sie zahlungsunfähig werden und ihre Existenz bedroht ist.

Zum Beispiel vermieten viele Schützenvereine ihre Hallen. Die Räume bleiben coronabedingt in dieser Saison meist geschlossen. Manche Kosten laufen aber weiter. Durch die Soforthilfe ließen sich diese Kosten decken. Auch das fehlende Eintrittsgeld der Museen der Heimatvereine ließ sich darüber erstatten.


Ausschließlich online stellen

Anträge können ab dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über das Heimatministerium oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Bezirksregierungen bearbeiten die jeweiligen Anträge.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Heimatministeriums zu finden.

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