Kultur in Westfalen

Museen, Kinos, Musikschulen, Archive: Alles geschlossen

Die Corona-Krise zwingt auch die kulturellen Einrichtungen im Land zum ganz großen Türschließen: Museen, Archive, Theater, Kinos, Archive sowie Musikschulen und Volkshochschulen bleiben zu - vorerst bis zum Ende der Osterferien.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat am Freitag vergangener Woche bekanntgegeben, dass aufgrund der Corona-Krise alle Museen des LWL bis einschließlich 20. April für Besucher geschlossen bleiben. Das gilt unter anderem auch für die großen Freilichtmuseen in Hagen und Detmold, die in wenigen Tagen ihre Winterpause beendet und ihre Tore wieder für Besucher geöffnet hätten.

Der LWL weist ferner darauf hin, dass sämtliche Tagungen, Führungen, Messen und Vorträge in den Museen, Kliniken, Förderschulen und anderen Einrichtungen des LWL ebenfalls bis zum 20. April ausfallen.

Das ganz große Türenschließen

Wie beim LWL, so bleiben auch beim Landschaftsverband Rheinland die Einrichtungen wie zum Beispiel die Freilichtmuseen in Kommern und in Lindlar geschlossen. Ähnliche Regelungen gelten bis auf weiteres für die musealen und kulturellen Einrichtungen in Trägerschaft von Vereinen und Kommunen in Westfalen.

Das Landesarchiv NRW hat seine Lesesäle „für zunächst 14 Tage“ geschlossen, also bis zum 27. März. Auch viele kommunale, kirchliche und private Archive sind einstweilen für öffentlichen Besucherverkehr geschlossen.

Ab Dienstag zu: Bars, Theater, Kino, Spaß-Bäder...

Am Sonntag hat die NRW-Landesregierung verfügt, dass „nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land“ einzustellen sind. Demnach müssen vom heutigen Montag an (16. März) alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Vom morgigen Dienstag an (17. März) ist ferner der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Nicht mehr gestattet sind überdies Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Angebote in Musikschulen, Volkshochschulen und in anderen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen.

Für Bibliotheken gelten - ähnlich den Restaurants, Gaststätten und Hotels - strenge Auflagen, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Viele kommunale und kirchliche Bibliotheken haben ihre Öffnungszeiten eingeschränkt oder bleiben ganz geschlossen.

Diese Regelungen des Landes sollen bis zum 19. April gelten. Wie es dann weitergeht, soll auf der Grundlage einer Lage-Einschätzung des Robert- Koch-Instituts entschieden werden.