Kultur auf dem Land

Geld vom Bund für Heimat-, Dorf- und Landwirtschaftsmuseen

Die einen sammeln alte Traktoren, andere haben eine alte Mühle flottgemacht, wieder andere legen ein digitales Dorfarchiv an: Solche Initiativen können jetzt Fördergeld vom Bund erhalten.

Regionale landwirtschaftliche Museen in Dörfern und Kleinstädten können seit Anfang April Bundesfördermittel zur Entwicklung und Modernisierung in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro beantragen. Bis 2022 stehen für die landwirtschaftliche Museen und Heimatmuseen über den Bund insgesamt 6 Mio. Euro zur Verfügung. Auf dieses Programm des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien hat der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup (SPD) aus Sendenhorst, Kreis Warendorf, aufmerksam gemacht. „Solche Landwirtschaftsmuseen spielen im ländlichen Raum eine große Rolle dabei, an das Leben und Wirken vergangener Generationen zu erinnern, die oft noch gar nicht so weit entfernt von uns sind“, so Daldrup.

Wofür gibt es Geld?

Die Mittel aus dem Bundesprogramm "Ländliche Entwicklung" sind insbesondere gedacht für Einrichtungen, die sich schwerpunktmäßig eines der folgenden Themen widmen:

  • Landwirtschaft,
  • Landtechnik,
  • Lebensmittelproduktion,
  • Ernährung,
  • Gartenbau,
  • Weinbau oder
  • Fischerei.

Museen können ebenso gefördert werden wie öffentlich zugängliche private Sammlungen oder öffentlich zugängliche Bauten, etwa Bauernhäuser oder Mühlen.

Gefördert werden hauptsächlich Investitionen wie etwa die Verbesserung der Barrierefreiheit und des Brandschutzes oder auch der Erhalt von Bauten, Bodendenkmälern und Ausstellungsräumen. Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung sowie Anschaffungen für Verwaltung Organisation oder zur Durchführung von Veranstaltungen sind ebenfalls förderwürdig.

Regeln, Daten und Termine

Einrichtungen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern oder „in Orten mit ländlchem Charakter“ können sich ab sofort und noch bis Ende des Jahres bewerben. Allerdings: „Das Auswahlverfahren endet, wenn die verfügbaren Mittel vergeben sind“, heißt es in der Ausschreibung.

Vereine, Körperschaften oder Stiftungen sind antragsberechtigt, nicht hingegen natürliche Personen oder Personenhandelsgesellschchaften. Die Zuwendungen betragen maximal 50.000 € – und höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die restlichen 25 % müssen durch Eigenmittel oder durch Dritte beigesteuert werden.

Weitere Informationen unter anderem zu den Antragsformalitäten hier: www.dva-soforthilfeprogramm.de

Mahlvorführungen, Backen, ländliches Handwerk, Trachten und Livemusik: Am Pfingstmontag findet der 26. Mühlentag statt. Rund tausend Wind- und Wassermühlen im Land öffnen ihre Pforten.