Was müssen Eigentümer tun, die ihre Immobilie im Ort für Gewerbe umnutzen wollen?
Das Bauordnungsamt muss die Umnutzung genehmigen. Bei uns ist dafür der Kreis Paderborn zuständig. Wer umnutzen will, kann sich aber beim örtlichen Bauamt vorher beraten lassen. Dabei lassen sich Möglichkeiten und Grenzen der Umnutzung eines Objektes baurechtlich erörtern. Rechtliche Klarheit vor einem umfangreichen Genehmigungsverfahren schafft eine Bauvoranfrage beim Kreis.
Unter welchen Bedingungen ist eine solche Umnutzung möglich?
Wirtschaftliche Belange und baulich-technische Aspekte des jeweiligen Objektes müssen natürlich passen. Wenn es um die baurechtliche Zulässigkeit geht: Die Art der Nutzung muss vereinbar sein mit dem Gebietscharakter im jeweiligen Bereich. Dieser ergibt sich entweder durch die Festsetzung, zum Beispiel als Dorfgebiet, Mischgebiet oder allgemeines Wohngebiet, im örtlichen Bebauungsplan oder – sofern es keinen Bebauungsplan gibt – durch die Eigenart der näheren Umgebung.
Wo gibt es Grenzen, insbesondere bei der Art des Gewerbes?
Die Grenzen sind sicherlich erreicht, wenn die neue Nutzung zu unzumutbaren Auswirkungen auf die benachbarten Bereiche führt, zum Beispiel durch Lärm- oder Geruchsentwicklung. So sind in einem Dorf- oder Mischgebiet bzw. in einem Bereich, in dem schon andere gewerbliche Nutzungen vorhanden sind, neue Betriebe eher mit dem Gebietscharakter vereinbar als in Bereichen mit überwiegender Wohnnutzung. Weitere Aspekte können sich aus den Anforderungen des Brandschutzes oder der notwendigen Anzahl an Stellplätzen ergeben.
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