Planen, bauen und steuerliche Hürden

Neue Nutzung für alte Ställe

Durch den Strukturwandel wird manches Gebäude nicht mehr für Ackerbau und Viehzucht benötigt. „Umnutzung“ heißt dann das Zauberwort. Damit diese gelingt, sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Im ländlichen Raum gibt es immer mehr ältere Gebäude, die nicht mehr zu ihrem ursprünglichen Zweck benötigt werden. Für den Abriss sind diese jedoch häufig viel zu schade bzw. gut erhalten. Manche stehen gar unter Denkmalschutz. Außerdem war in den vergangenen Jahren ein Trend zum Wohnen und Arbeiten auf dem Land zu beobachten – sofern das Lebensumfeld attraktiv ist und die Infrastruktur stimmt.

Daraus resultiert ein Bedarf nach geeigneten Immobilien, erklärte Klaus Wagner vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) in der vergangenen Woche in Bad Hersfeld. Die beiden Entwicklungen könne man jedenfalls gut zusammenführen. Das Potenzial ist riesig und unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung ist die Weiternutzung mit neuem Zweck ebenfalls einem Neubau vorzuziehen. Allerdings sind bei der Umnutzung landwirtschaft­licher Wirtschaftsgebäude einige Punkte vorab zu klären, um teuren Ärger zu vermeiden. Das wurde beim jüngsten Baulehrschau-Sondertag des LLH und der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft deutlich.

Baubehörde einbeziehen

So gilt es zunächst, etwaige Bauschäden zu erfassen. Aber auch die baurechtliche Situation ist zwingend zu klären. Dafür kommt es unter anderem auf den Standort des vorhandenen Gebäu­des an, wie Thomas Horn, Fachbereichsleiter Bauen im Schwalm-Eder-Kreis, erklärte. Der Fachmann empfahl dazu zunächst nachzuschauen, ob das relevante Gebäude im Geltungsbereich eines sogenannten qualifizierten Bebauungsplanes liegt. Ein solcher B-Plan regelt insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung. In einem reinen Wohngebiet wird man...


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