Nicht immer ein Fall für die Tonne

MHD überschritten: Lebensmittel nicht voreilig entsorgen

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten, heißt das nicht, dass die Speisen entsorgt werden müssen. Das gilt auch für geöffnete Packungen. Hier sind Hinweise zur Haltbarkeit beliebter "Kühlschrankhüter".

In jedem Haushalt gibt es angebrochene Grillsoßen, geöffnete Fruchtsäfte oder Eier, die schon lange im Kühlschrank liegen oder von denen das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Aber das heißt noch lange nicht, dass sie nicht mehr gut sind.

Damit keine Lebensmittel weggeworfen werden, die noch verzehrt werden könnten, rät die Verbraucherzentrale NRW: Mit den eigenen Sinnen sehen, riechen, schmecken und dabei prüfen, ob Lebensmittel noch verwendbar sind.

Wie lang angebrochene Lebensmittel essbar sind, hängt wesentlich von der Hygiene und richtigen Aufbewahrung ab. So ist es beispielsweise nicht ratsam, Milch und Saft direkt aus der Flasche oder Packung zu trinken und benutztes Besteck in Konfitüre und Frischkäse zu tunken. Denn so werden Keime übertragen, die den Verderbbeschleunigen.

Hier einige Hinweise zu einigen Lebensmitteln

Ketchup, Mayonnaise, Grillsoße: Sie enthalten häufig konservierende Stoffe, wie Essig, Zucker und Salz, die die Produkte haltbar machen. Werden angebrochene Flaschen und Tuben gut verschlossen im Kühlschrank aufbewahrt, können sie drei bis sechs Monate verwendbar sein.

Fruchtsäfte: "Nach dem Öffnen innerhalb von zwei bis drei Tagen verbrauchen" – dieser Hinweis findet sich häufig auf Saftverpackungen. Wird der Saft nach dem Einschenken sofort wieder verschlossen und kühl gestellt, kann er bis zu 14 Tage trinkbar sein. Auf Verderb weist oft ein vergorener Geruch hin. In Glasflaschen lässt sich Schimmelbildung oder trüber Bodensatz in klarem Apfel- und Traubensaft erkennen. Tetrapacks sollten im Zweifel aufgeschnitten werden, um zu prüfen, ob sich auf der Flüssigkeit Schimmel angesiedelt hat.

Eier: Eier, die kurz das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, zum Backen und Kochen verwenden oder als Rühr- und Spiegeleier gut durchgegart servieren. Hart gekocht halten sich Eier ein bis zwei Wochen. Für Frischei-Speisen wie Tiramisu, Zabaione oder Mayonnaise nur maximal zehn Tage alte Eier verwenden.

Milch: Beult sich die Milchtüte aus und fließt der Inhalt geronnen ins Glas, ist die frische Milch sauer geworden. Bei H-Milch ist jedoch schwer zu erkennen, ob sie verdorben ist. Sie wird nicht dick und sauer, sondern nimmt einen bitteren Geschmack und eine schleimige Konsistenz an. Einmal geöffnet, sollte frische und H-Milch in drei bis vier Tagen aufgebraucht werden.

Essig: Branntweinessig hält sich aufgrund des hohen Säuregehalts auch geöffnet mehrere Monate lang. Die Flaschen sollten gut verschlossen und dunkel gelagert werden. Vorsicht ist geboten, wenn die Würzflüssigkeit modrig riecht, faulig schmeckt oder an der Oberfläche eine pelzige Schicht aufweist. Dann den Essig wegschütten und auch nicht mehr zum Putzen verwenden. Fruchtessige und Balsamico sind wegen des höheren Zuckergehalts weniger lang haltbar.

Öl: Beim Öl hängt die Dauer der Verwendbarkeit davon ab, ob es raffiniert oder kaltgepresst ist. Faustregel: Raffinierte Speiseöle wie Sonnenblumen- und Rapsöl halten länger als kaltgepresste wie Oliven- und Kernöl. Beide Ölsorten sollten dunkel aufbewahrt und nicht mehr verwendet werden, wenn sie trüb sind und muffig riechen.
Wenn kaltgepresste Öle bei Kühlschranktemperaturen ausflocken, ist dies jedoch kein Problem: Die Flocken verschwinden bei Zimmertemperatur wieder.