Einheitliche Bezugsgröße

Grundpreis jetzt einheitlich

Damit Verbraucher die Preise besser vergleichen können, gibt es einen Grundpreis. Er steht auf dem Preisschild oder am Regal. Jetzt muss er pro 1 kg, 1 l, 1 m² oder 1 m³ angegeben sein.

Auf den Preisschildern im Super­markt oder Baumarkt ist klein gedruckt angegeben, wie teuer die Ware pro 1 kg oder pro 100 ml ist. Dabei handelt es sich um den Grundpreis.

Seit Monatsbeginn sind die Maßeinheiten für diese Preise nun vereinheitlicht und damit leichter zu vergleichen. Zukünftig gelten grundsätzlich nur noch 1 kg und 1 l als Mengeneinheit für den Grundpreis bzw. ein Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter. Das berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Händler müssen immer den Grundpreis bei folgenden Warengruppen ausweisen:

  • Fertigpackungen wie eingeschweißtes Frischfleisch,
  • offene Packungen wie Früchte im Körbchen,
  • lose Ware.

Erfasst sind nicht nur Lebensmittel, sondern auch zahlreiche andere Artikel wie Waschmittel, Stoffe, Geschenkbänder, Garne oder Blumenerde. Der Grundpreis muss immer unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein.

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