Drei wichtige Tipps für die Hausratversicherung

Einbruch-Folgen abmildern

Eine Hausratversicherung entschädigt nach einem Einbruch für entwendete oder zerstörte Gegenstände. Dabei müssen die Versicherten einiges beachten.

Im Jahr 2022 zählte die Polizei NRW 23  500 Wohnungseinbrüche. Das war der erste Anstieg seit 2016. Einbruchdiebstahl richtet nicht nur materielle Schäden an, sondern verunsichert auch die Betroffenen. Das betont die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung.

Deshalb empfiehlt es sich, häufige Angriffspunkte wie Türen und Fenster vor allem mechanisch zu sichern. Mehr als 40 % der Einbrüche bleiben laut Kriminalpolizei im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen guter Sicherung.

Wenn Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für finanziellen Ersatz von Schmuck, Elektroartikeln oder gestohlener Kleidung. „Einbruchopfer müssen dabei allerdings ein paar Dinge beachten. Denn ansonsten riskiert man, dass der Versicherer – trotz Hausratversicherung – die Leistungen kürzt oder sogar überhaupt nicht für den Schaden aufkommt“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Drei wichtige Tipps

Diese Punkte helfen, den Ver­sicherungsschutz bei Wohnungseinbruch nicht zu gefährden.

Mit Gewalt: Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der Einbrecher mit Gewalt oder einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kommen Täter durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz.

Anzeige bei der Polizei: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Es gilt die Pflicht für Versicherungskunden, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dafür müssen sie zum Beispiel entwendete Bank- und Kreditkarten sofort sperren lassen.

Liste vom Diebesgut: Über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände muss umgehend eine Liste für Polizei und Versicherung angefertigt werden. Diese sogenannte Stehlgutliste ist einerseits die Grundlage für die Schadens­abwicklung mit der Versicherung, andererseits eine Fahndungshilfe für die Polizei.

Eigentum auflisten

Vorteilhaft ist, wenn Wertgegenstände wie Schmuck und Teppiche im eigenen Haushalt schon katalogisiert zur Hand sind. Wer vorausschauend eine solche Wertgegenstände-Liste anlegen will, findet ein Muster dazu bei der Polizei NRW. Sie empfiehlt, neben Bezeichnung und Beschreibung des Gegenstandes auch den Neupreis anzugeben und den Zeitwert zu schätzen. Sind noch Kaufbelege vorhanden, ist das ebenfalls hilfreich.

Was wird ersetzt?

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder Schmuckstücke mitgenommen, gibt’s vom Versicherer zumeist so viel Geld, dass ein gleichwertiger Gegenstand neu gekauft werden kann. Übernommen werden auch Reparaturkosten für Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Regelmäßig überprüfen sollten Verbraucher, ob die Versicherungssumme noch passt.

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