Corona-Pandemie
Zum Muttertag sind Besuche im Pflegeheim wieder erlaubt
Ab Sonntag werden die Besuchsverbote in Alten- und Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen in NRW gelockert.
Viele Menschen in Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen leiden unter dem derzeitigen Versuchsverbot. Zum Muttertag, am 10. Mai 2020, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (mags) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufgehoben.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen ab kommenden Sonntag Bewohner wieder Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) berücksichtigt und Maßnahmen zum Infektionsschutzes eingehalten werden.
Corona: Neuregelungen sehen folgendes vor:
- Besuche sind in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich gestattet. Dazu sollen außerhalb der Einrichtung Kontaktmöglichkeiten geschaffen werden, etwa im Garten, auf der Terrasse, in Zelten oder Containern. In den separat eingerichteten Räumen sind Besuche von bis zu zwei Personen erlaubt.
- Hält die Einrichtung separate Besuchsareale, wie etwa Besuchszimmer im Eingangsbereich, und entsprechende Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzkleidung, vor, können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung stattfinden.
Ausgenommen von der gelockerten Besucherregelung sind Heime, in denen Corona-Infektionen nachgewiesen sind.
- Heimbewohner, die ihr Bett nicht verlassen können, dürfen direkt im Bewohnerzimmer besucht werden, jedoch nur von einer Person.
- Die Besuchsdauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt.
- Besucher müssen die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts einhalten und entsprechende Schutzkleidung tragen wie Nasen-Mundschutz, aber auch Händedesinfektion und Abstandsregeln gehören dazu. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen dem Besucher erklärt werden. Gegebenenfalls muss er begleitet werden.
- Zur Sicherheit wird jeder Besucher registriert und muss einen kurzen Fragebogen beantworten. Gefragt wird unter anderem nach dem eigenen Gesundheitszustand und möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage.
Corona: Lockerung auch in Behinderteneinrichtungen
Die Lockerung des Besuchsverbots gilt auch für Behinderteneinrichtungen. Hier soll der Besuch unter entsprechenden Schutzmaßnahmen auch im Appartement bzw. Zimmer möglich sein.
Darüber hinaus sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Etwa ein Drittel von ihnen lebt derzeit bei den Eltern. Werkstätten und Betreuungseinrichtungen sollen dazu entsprechende Öffnungskonzepte erarbeiten.
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