Krankenfahrten

Wer zahlt die Fahrt zum Arzt?

Für Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus fallen Kosten an. In einigen Fällen werden diese von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Wer in einem Notfall unter Telefon 112 den Rettungswagen ruft, muss sich keine Gedanken um die Transportkosten machen. Das Gleiche gilt, wenn ein Krankenwagen über den ärztlichen Bereitschaftsdienst und Telefon 116 117 geschickt wird. In beiden Fällen kommen die Krankenkassen für die Kosten auf.

Ein Krankentransport kann aber auch nötig werden, wenn ein Patient beispielsweise nach einem operativen Eingriff weitere Behandlungsmaßnahmen benötigt. Dann braucht der Patient eine ärztliche Verordnung für den Krankentransport, informiert die „Apotheken Umschau“. Diese muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Erstattung von Fahrten zur Kur oder zur Reha sollen Versicherte in jedem Fall vorab direkt mit ihrer Krankenkasse klären.

Kostenübernahme vor allem bei stationären Behandlungen

„Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Kassen Fahrt- und Transportkosten etwa mit dem Taxi nur noch im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung“, erklärt Michael Schnaars von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Der Patient kann auch die Fahrt mit dem privaten Auto zu einem bevorstehenden Klinikaufenthalt bei der Kasse geltend machen. Pro Kilometer sind das maximal 20 Cent. Patienten müssen aber immer einen gewissen Eigenanteil zahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €.

Ausnahmen für bestimmte Patienten

Für schwerbehinderte oder stark pflegebedürftige Patienten gelten gesonderte Regeln. Dazu beraten beispielsweise die jeweiligen Landesberatungsstellen des Sozialverbandes VdK.

In besonderen Härtefällen ­werden die Fahrtkosten auch bei ambulanten Behandlungen übernommen. Denkbar ist das zum Beispiel bei Fahrten zur Dialyse oder zur Strahlen- oder Chemotherapie.

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