Überblick Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorge – wann und wie oft?

Die Vorsorge und die Früherkennung von Krankheiten kann Leben retten. Gesetzliche Kranken­versicherungen zahlen eine Reihe von Untersuchungen hierzu. Wer kann welche in Anspruch nehmen?

Je eher eine Krankheit erkannt wird, desto besser ist sie in der Regel zu behandeln. Wer Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten nutzt, trägt daher viel dazu bei, seine Gesundheit zu erhalten. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat Anspruch auf solche Untersuchungen. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Wem welche Untersuchungen zustehen, das hängt zum Beispiel von Alter und Geschlecht ab. Für Kinder, Jugendliche und Schwangere etwa gibt es spezielle Angebote. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für alle Erwachsene sowie über die besonderen Angebote für Männer und für Frauen.

Je nach Kasse

Welche Maßnahmen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, das legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Einige Krankenversicherungen übernehmen darüber hinaus die Kosten für weitere Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge und Früherkennung. Dies ist im Einzelfall mit der eigenen Krankenkasse abzuklären. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) etwa bietet zusätzliche Leistungen bei der Hautkrebs-Früherkennung. Im Internet gibt sie unter www.svlfg.de/vorsorge einen Überblick über die Vorsorgeleistungen.

Neben den Untersuchungen, die die Kassen zahlen, können Patienten weitere Früherkennungsmaßnahmen als Individuelle ­Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür zahlen Patienten selbst.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt außerdem einige Schutzimpfungen für Erwach­sene. Die Kosten für diese Impfungen tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Vorsorge für alle Erwachsenen

Die folgenden Untersuchungen kann jeder Erwachsene kostenlos nutzen, sofern er gesetzlich krankenversichert ist:

Allgemeine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“)


Wann? ab 18 Jahren
Wie oft? ein Mal zwischen 18 und 34 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre
Was? Der allgemeine Gesundheitszustand wird erfasst. Dazu gehören die Anamnese, also ein Gespräch zwischen Arzt und Patient, etwa über Beschwerden und familiäre Vorbelastungen sowie eine körperliche Untersuchung. Der Arzt misst den Blutdruck, prüft den Impfstatus und untersucht bei Patienten ab 35 Jahren auch Urin, Blutzucker- und Cholesterinwerte. Je nach Ergebnis berät er zur Prävention und empfiehlt gegebenenfalls Leistungen aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtmittelkonsum. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann der Versicherte die ihm in diesem Rahmen empfohlenen Kurse in Anspruch nehmen.
Warum? Gesundheitliche Risiken und Belastungen sollen frühzeitig erfasst und häufig auftretende Krankheiten erkannt werden. Dazu zählen vor allem Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes.
Wo? Hausarzt

Hautkrebs-Früherkennung


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