Die meisten Schwangeren freuen sich auf die Ultraschall-Untersuchungen, erlauben sie doch einen ersten Blick auf das ungeborene Kind. Aus medizinischer Sicht sind sie wichtig, um Fehlbildungen oder angeborene Erkrankungen frühzeitig festzustellen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen drei solcher Untersuchungen – je eine pro Schwangerschaftstrimester. Bei Auffälligkeiten kommen weitere dazu.
Im Zweifel zum Spezialisten
Bei den Ultraschall-Untersuchungen überprüfen die Gynäkologen zum Beispiel die Anzahl der Feten, die Position der Plazenta, die Fruchtwassermenge und Auffälligkeiten des fetalen Wachstums, erklärt Prof. Dr. Christoph Berg, Leiter Schwerpunkt Pränatale Medizin, Gynäkologische Sonografie und Fetalchirurgie an der Universitätsfrauenklinik Köln. Seit 2010 haben Schwangere in der 20. Schwangerschaftswoche, also beim zweiten Ultraschall, einen Anspruch auf eine systematische anatomische Untersuchung des Ungeborenen. Die Voraussetzungen, die ein Gynäkologe erfüllen muss, um diese sogenannte 2b-Untersuchung durchführen zu dürfen, sind vergleichsweise gering. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass viele Frauenärzte sie anbieten können, sagt Prof. Berg.
Werden dabei Auffälligkeiten erkannt oder besteht ein besonderes Risiko, überweist der behandelnde Arzt die Patientin an einen Gynäkologen mit spezieller pränataler Sonografie-Ausbildung, welche die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DGUM) anbietet. Dabei gibt es Unterschiede: 1090 der insgesamt 19 000 Gynäkologen in Deutschland haben eine Stufe-I-Zertifizierung, 769 die Stufe II und nur 60 die Stufe III, sagt Prof. Berg. Einen Spezialisten mit einer Stufe-II- oder Stufe-III-Zertifizierung finden Schwangere entweder über ihren behandelnden Gynäkologen oder über die Homepage der DGUM.
Extra Screening kostet
Zusätzlich zu den Ultraschall-Untersuchungen, die in den Mutterschaftsrichtlinien verankert sind, nehmen einige Schwangere das Angebot eines speziellen Ersttrimesterscreenings wahr. Die Kosten dafür, die bei etwa 300 € liegen, müssen sie selbst zahlen. Dieses Screening wird zwischen Anfang der 12. und Ende der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Speziell ausgebildete Ultraschallexperten können dabei eine Vielzahl möglicher Fehlbildungen erkennen, wie Herzfehler, Trisomien oder Neuralrohrdefekte. Solche Befunde fallen sonst erst bei der zweiten oder dritten routinemäßigen Ultraschalluntersuchung auf. Prof. Dr. Christoph Berg hält das für zu spät. Für viele fetale Erkrankungen gebe es gute vorgeburtliche Behandlungsmöglichkeiten, erklärt er.
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