STIKO überarbeitet Impfempfehlungen

Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut überarbeitet regelmäßig ihre Impfempfehlungen. Die aktuelle Neufassung enthält einige Änderungen.

Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut überarbeitet regelmäßig ihre Impfempfehlungen. Die aktuelle Neufassung enthält unter einige Änderungen.

Die Impfung gegen Hepatitis A und B empfiehlt die STIKO jetzt auch ehrenamtlich Tätigen, die ähnlich gefährdet sind, an Hepatitis zu erkranken, wie beruflich tätige Personen. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden jetzt ausdrücklich genannt.

Bei der Influenzaimpfung hat die Kommission die Empfehlung, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit dem über die Nase verabreichten Lebendimpfstoff zu impfen, zurückgezogen. Im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen war keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar.

Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind.

Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefiziten bzw. Immunsuppressionen.

Seit 2013 steht in Deutschland ein abgeschwächter Lebendimpfstoff gegen Herpes zoster bzw. gegen die durch Herpes zoster verursachten Nervenschmerzen bei Personen ab 50 Jahren zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die STIKO davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Hintergrund ist unter anderem, dass die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter abnimmt und die Schutzdauer nur für wenige Jahre belegt ist.