So beantragen LKK-Versicherte ein Hilfsmittel

So beantragen LKK-Versicherte ein Hilfsmittel

Medizinische notwendige Hilfsmittel verordnet der Arzt. Die Kostenübernahme dafür ist meist bei der Krankenkasse zu beantragen. Das Hilfsmittel gibt es dann beim Vertragspartner der Krankenkasse.

Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse LKK läuft das, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, folgendermaßen ab. Versicherte finden im Internet über die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche einen Lieferanten für ihr Hilfsmittel unter https://himvps.svlfg.de/

  • Dort wählen Sie die Produktgruppe des Hilfsmittels aus der Liste links aus;
  • Schränken Sie auf dem dann folgenden Filterformular ggf. die Produktgruppe weiter ein;
  • Geben Sie anschließend Ihren Wohnort oder die Postleitzahl ein;
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