Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse LKK läuft das, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, folgendermaßen ab. Versicherte finden im Internet über die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche einen Lieferanten für ihr Hilfsmittel unter https://himvps.svlfg.de/
- Dort wählen Sie die Produktgruppe des Hilfsmittels aus der Liste links aus;
- Schränken Sie auf dem dann folgenden Filterformular ggf. die Produktgruppe weiter ein;
- Geben Sie anschließend Ihren Wohnort oder die Postleitzahl ein;
- Mit einem Klick auf „weiter“ öffnet sich eine Liste mit den zur Auswahl passenden Hilfsmittel-Anbietern.
Über einen von Ihnen ausgewählten Vertragspartner erhalten Sie das verordnete Hilfsmittel. Handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hörhilfen, holt der Hilfsmittelanbieter die Kostenzusage bei der LKK vor der Lieferung ein.
Alternativ lässt sich eine Kopie des Rezepts direkt an die LKK schicken. Den Originalbeleg sollten Sie behalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss für die Bearbeitung des Rezepts eine Einwilligungserklärung vorliegen. Diese sollten Sie gleich mitschicken.
Ein Vordruck dafür kann unter www.svlfg.de/hilfsmittel heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Erst wenn die Unterlagen vollständig und geprüft sind, stimmt ein LKK-Mitarbeiter die Auswahl eines Vertragspartners mit Ihnen ab. Die LKK arbeitet mit verschiedenen überregionalen Versorgern zusammen, die das Hilfsmittel direkt nach Hause bringen. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Ist eine individuelle Anpassung erforderlich, erfolgt immer eine Beratung.
Am schnellsten geht es, wenn die Unterlagen per Fax an (05 61) 785-21 90 09 oder per Mail an kk-leistung@svlfg.de übersandt werden.