Smoothies

Smoothies brauchen rechtliche Vorgaben

Der Begriff Smoothie ist rechtlich nicht geschützt. Das hat zur Folge, dass die als Smoothie angebotenen Produkte nicht immer dem entsprechen, was der Verbraucher erwartet.

Unter einem Smoothie stellen sich die meisten Verbraucher ein Produkt mit einer dickflüssigen Konsistenz vor, das einen hohen Anteil an hochwertigem Fruchtpüree enthält. Das Problem: Wie ein Smoothie zusammengesetzt sein sollte, ist rechtlich nicht geregelt. Entsprechend große Qualitätsunterschiede gibt es bei den Produkten.

Das hat ein Marktcheck von 50 Produkten gezeigt, den das Projekt Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwischen März und Juli 2020 in Supermärkten und Discountern durchgeführt hat. Der vzbv fordert deshalb, dass Smoothies in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs klar ­geregelt ­werden sollten.

Statt exotischer Früchte überwiegend Apfelsaft

Da der Begriff Smoothie rechtlich nicht definiert ist, bringen Hersteller immer neue, unterschiedliche Kreationen auf den Markt. Viele Produkte werben zwar mit exotischen Früchten, bestehen aber zur Hälfte aus Apfelsaft oder Apfelmark.

Bei 60 % der geprüften Produkte war der Gesamtgehalt an Frucht- und Gemüsepüree nicht eindeutig zu ermitteln. Das ist legitim, denn nur besonders beworbene Zutaten müssen in der Zutatenliste mit Prozentangaben gemäß ihrem Anteil im Produkt versehen sein.

20 % der Smoothies hoben Zutaten hervor, die nur in sehr kleinen Mengen enthalten waren. So enthielten Produkte zum Beispiel nur 0,8 % Baobab-Fruchtfleisch oder 0,05 % zerriebene Leinsamen.

Unerwartete Inhaltsstoffe in Smoothies

Andererseits fanden sich in manchen Smoothies Zutaten, die der Verbraucher darin kaum erwarten würde. Ein Fünftel der getesteten Produkte enthielt Koffein oder Guarana. Drei Produkte wiesen sogar einen erhöhten Koffeingehalt auf, zwei davon mit mehr als 150 mg pro Liter.

Außerdem waren mitunter Zutaten zugesetzt, die den Produkten eine kräftigere Farbe verliehen. Beispielsweise sorgten Zusätze von Spirulina oder Färberdistel für eine besonders grüne Farbe. Auf diese Weise wird über einen tatsächlich geringeren Gehalt einer bestimmten beworbenen Zutat hinweggetäuscht.