Kein Verkehrsteilnehmer darf ein Fahrzeug lenken, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Was viele nicht wissen: Krankheiten und die Einnahme von Medikamenten können ebenfalls Einfluss auf die Fahrtauglichkeit nehmen. Auch Infekte, Migräne, akute Magen-Darm-Störungen oder Heuschnupfen können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
Was die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt
Bei diversen Krankheiten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass man nicht mehr über die nötigen geistigen und körperlichen Anforderungen verfügt, um sicher Auto fahren zu können. Aufgelistet sind sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung unter Anlagen 4 und 6 (www.wochenblatt.com/fahrerlaubnis-verordnung).
{{::tip::standard::Auch Medikamente können die Verkehrstüchtigkeit stark herabsetzen. So machen Arzneien wie Antidepressiva, Schlafmittel und codeinhaltige Hustenmittel oft müde, benommen oder auch schwindelig. Aber auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sind möglich, sodass die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt sein kann. Bei frei verkäuflichen Arzneien muss jeder selbst überprüfen, ob das Mittel Einfluss auf die Fahrtauglichkeit nimmt. Entsprechende Hinweise stehen im Beipackzettel. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Apotheker nach.::}}
Ob der Führerschein entzogen wird, ist meist abhängig von der Schwere der Erkrankung und dies wird individuell entschieden. Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit kann die Führerscheinstelle ein fachärztliches Gutachten, eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder ein technisches Gutachten anfordern. Bestätigen die Gutachten eine Fahruntüchtigkeit, kann die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein entziehen oder Beschränkungen auferlegen.
Die Fahreignung wird überprüft
Ist eine Person aufgrund von körperlichen oder geistigen Mängeln nur bedingt fähig, ein Fahrzeug zu fahren, darf sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Auflagen in der Regel doch fahren.
Krankheiten, die zu einem Fahrverbot von PKW‘s führen können, gibt es einige. Neben bestimmten Erkrankungen der Nieren und Lunge, Störungen des Seh- und Hörvermögens sowie des Gleichgewichtssinnes beeinflussen auch eine Demenz (wir berichteten) und psychische Störungen die Fahrtauglichkeit.
Medizinisches Fahrverbot
Diverse Herz- und Gefäßkrankheiten zählen ebenfalls dazu. Wer etwa unter Herzrhythmusstörungen leidet, die mit Bewusstlosigkeit oder anfallsweiser Bewusstseinstrübung einhergehen, der darf kein Kraftfahrzeug fahren. Wurde die Rhythmusstörung erfolgreich behandelt, kann die Fahreignung nach kardiologischer Untersuchung und Kontrollen sowie Auflagen wieder gegeben sein.
{{::tip::standard::Wer nachlesen möchte, welche sonstigen geistigen und körperlichen Einschränkungen die Kraftfahreignung beeinflussen bzw. diese ausschließen, wird fündig in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vor der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.wochenblatt.com/begutachtungsleitlinien)::}}
Bei einer Herzleistungsschwäche (wir berichteten)entscheiden das Stadium der Erkrankung und eine fachärztliche Untersuchung über die Fahreignung. Ab Schweregrad IV darf kein Fahrzeug mehr geführt werden. Auch bestimmte Formen des Bluthochdrucks oder ein Herzinfarkt können die Fahreignung zeitweise oder ganz in Frage stellen.
Diabetiker, die geschult und gut eingestellt sind, können in der Regel sicher Auto fahren. Problematisch sind jedoch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Unterzuckerungen (wir berichteten).Wer dazu neigt und diese nicht rechtzeitig spürt, darf kein Kraftfahrzeug mehr fahren. Ist die Stoffwechsellage erstmalig entglitten oder wird sie neu eingestellt, darf solange kein Auto gefahren werden, bis sich nach ärztlicher Einschätzung die Stoffwechsellage wieder ausgeglichen hat.
Nerven und Psyche erkrankt
Auch Krankheiten des Nervensystems oder Zustände nach Hirnverletzungen und -operationen können die Fahreignung beeinflussen. Bei Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks hängt die Fahreignung von der Symptomatik ab und den Ergebnissen von Nachuntersuchungen.
- Menschen im frühen Stadium eines Morbus Parkinson, deren Bewegungsstörung erfolgreich therapiert ist und die geistig nicht beeinträchtigt sind, dürfen noch Auto fahren. Sie müssen sich in der Regel neurologischen Nachuntersuchungen und gegebenenfalls einer psychologischen Begutachtung unterziehen. Lassen bei Fortschreiten der Erkrankung Denk-
- und Reaktionsvermögen nach, darf kein Auto mehr gefahren werden.
- Bei einer Epilepsie ist die Fahreignung abhängig von der Art und Schwere der Erkrankung, so wie deren medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten.
- Viele Schlaganfallpatienten sind zumindest zeitweise fahruntauglich. Besteht keine unmittelbare Gefahr für einen weiteren Schlaganfall und ist der Patient erfolgreich therapiert, darf er in der Regel wieder ans Steuer. Bei dauerhaften Lähmungen und Gehirnschädigungen ist jedoch eine ärztliche, verkehrsmedizinische Begutachtung erforderlich.
Das sollten Sie wissen
- Wer fahruntüchtig ist, aber trotzdem Auto fährt, macht sich strafbar. Und er muss damit rechnen, dass seine Fahrzeugversicherung im Schadensfall nicht für die Kosten aufkommt.
- Niemand muss freiwillig bei der KFZ-Behörde melden, wenn er aufgrund einer Krankheit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann. Aber: wer von der Polizei erwischt wird, dem kann der Führerschein entzogen werden.
- Der behandelnde Arzt ist verpflichtet den Patienten darauf hinweisen, wenn er wegen Krankheit, Behinderung oder Einnahme von Arzneien fahruntüchtig ist. Ein rechtsgültiges Fahrverbot kann er nicht erteilen. Nur in Ausnahmefällen kann er die ärztliche Schweigepflicht verletzen und eine Meldung bei der Behörde machen.
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