Vorsorgevollmacht

Regeln Sie in der Vorsorgevollmacht, was möglich ist

In der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für Sie entscheidet, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies sollten Sie rechtzeitig klären.

Oft fehlt die Zeit – ja – aber im Grunde möchte man sich mit unangenehmen Dingen nicht weiter beschäftigen. In diese Kategorie fallen auch Regelungen zur persönlichen Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen. Doch es gibt gute Gründe, die eigenen Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln: Sie schaffen damit Klarheit und Rechtssicherheit für sich und Ihre Angehörigen.

Vorsorgevollmacht: Was viele nicht wissen

Viele Menschen meinen, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder volljährige Kinder über wichtige vermögensrechtliche und persönliche Belange bestimmen dürfen, wenn sie selber dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch das ist ein fataler Irrtum. „Weder die Ehe noch ein Verwandtschaftsverhältnis begründen ein solches Vertretungsrecht“, erklärt Birgit Volks. Die 56-Jährige ist Beraterin für Absicherung und Vorsorge von Familie und Betrieb an der Landwirtschaftskammer NRW.

„Für mich handeln darf nur, wer dazu eine rechtsgeschäftliche Vollmacht hat – etwa in Form einer Vorsorgevollmacht“, sagt die Expertin für Sozialfragen von der Kreisstelle Borken. Sei eine solche nicht vorhanden, leite der Gesetzgeber ein Betreuungsverfahren ein und bestelle einen Betreuer. Dieser kann aus dem familiären Umfeld kommen, muss aber nicht.

In jedem Fall ist der bestellte Betreuer der Kontrolle des Betreuungsgerichts unterstellt. Nicht immer ist das allerdings von Vorteil. „Muss beispielsweise betrieblich eine größere Anschaffung getätigt werden, wie etwa der Kauf eines Futtermittelwagens, so muss der gesetzlich bestellte Betreuer sich erst bei Gericht rückversichern, ob er diese Ausgaben tätigen darf“, nennt Birgit Volks ein Beispiel aus der Praxis. Habe man selbst einen Bevollmächtigten bestimmt, dann sei dieser nicht dem Gericht unterstellt und sofort handlungsfähig.

Vorsorgevollmacht: Was zu regeln ist

In einer Vorsorgevollmacht lassen sich finanzielle, medizinische und organisatorische Angelegenheiten regeln. Im...