Reform der Pflegeausbildung

Am 1. Januar 2018 soll die Reform der Pflegeausbildung in Kraft treten. Sie soll den Pflegeberuf an neue Herausforderungen anpassen und wieder attraktiver machen.



Das Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen werden die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung vereint. Im Anschluss an diese zwei Jahre entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten. Auf diese Weise soll ein breiterer Einsatz von Pflegekräften ermöglicht werden.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und ist kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für die Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das dreijährige Studium soll unter anderem vertiefendes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Die Bundesregierung beziffert die jährlichen Mehrkosten auf 322 Mio. €. ams