Seit Montag gelten in Deutschland veränderte Quarantäne-Regeln. Daraus ergeben sich vor allem für Reiserückkehrer einige Veränderungen. Aber was bedeutet Quarantäne eigentlich genau und wer ist davon betroffen? Antworten darauf liefert die Verbraucherzentrale NRW.
Infizierte und Kontaktpersonen
Um eine Ansteckung zu vermeiden, müssen in erster Linie diejenigen isoliert werden, die an Covid-19 erkrankt sind. Das Gesundheitsamt kann dann eine mindestens zehntägige Isolierung anordnen.
In Quarantäne müssen aber auch Kontaktpersonen der Erkrankten, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu einer Ansteckung gekommen ist. Das ist der Fall, wenn jemand innerhalb der vergangenen 14 Tage engen Kontakt zu einem Infizierten hatte, also beispielsweise mindestens 15 Minuten mit einem Infizierten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist.
Quarantäne oder Isolierung
Streng genommen wird zwischen einer Quarantäne und einer Isolierung unterschieden. In Quarantäne müssen Personen, die das Corona-Virus möglicherweise in sich tragen oder es verbreiten könnten. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten oder um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Eine Quarantäne kann behördlich angeordnet sein oder freiwillig angetreten werden.
Von einer Isolierung ist die Rede, wenn sich eine Person nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Während einer Isolierung gelten die gleichen Regeln wie bei einer Quarantäne. Die Dauer der Isolierung hängt vom Krankheitsverlauf ab. Sie wird frühestens zehn Tage nach Krankheitsbeginn aufgehoben. Voraussetzung dafür ist, dass seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen. Ist die Erkrankung schwer verlaufen, muss zudem ein negatives Testergebnis vorliegen.
Bei Personen, bei denen zu Beginn der häuslichen Isolierung der Erreger nachgewiesen wurde, die aber keine Krankheitszeichen entwickeln, ist eine Entlassung aus der Isolierung frühestens nach zehn Tagen möglich.
Neue Regeln für Reiserückkehrer
Für Reiserückkehrer gelten in NRW seit Montag neue Regeln:
- Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Bislang betrug diese Quarantänezeit 14 Tage.
- Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt vor der Einreise zu informieren. Diese Meldung muss über das neu eingeführte digitale Meldesystem erfolgen. Dieses ist im Internet zu finden unter www.einreiseanmeldung.de.
- Frühestens fünf Tage nach der Einreise kann ein Corona-Test gemacht werden. Wenn das Ergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben.
- Sollten trotz negativem Test binnen zehn Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt sofort benachrichtigt und ein weiterer Test gemacht werden.
Ausnahmen für bestimmte Personenegruppen
Ausnahmen von der Test- und Quarantäne-Pflicht gelten für
- Durchreisende durch NRW ohne Übernachtung,
- Reisen in Nachbarländer von bis zu 24 Stunden,
- Aufenthalte von bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen,
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
- bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr,
- Personen, die nachweislich aus zwingenden beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen pendeln.
Wer muss über die Quarantäne informiert werden?
Wer sich in Quarantäne begeben muss, sollte den Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber informieren. Sollte die eigene Erkrankung der Grund für die Quarantäne sein, ist die Person außerdem verpflichtet, das Gesundheitsamt über die engeren Kontakte der vergangenen 14 Tage zu informieren. Ziel ist es, die Infektionskette möglichst schnell zu unterbrechen. Nutzt der Betroffene die Corona- App, ist es wichtig, bei positivem Testergebnis per Klick auch zufällige Kontakte über das Risiko einer Ansteckung zu informieren.
Was bedeutet häusliche Quarantäne?
Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, dürfen ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes die Wohnung nicht verlassen. Sie dürfen weder Besuch empfangen noch ist es erlaubt, engen Kontakt zu Personen zu haben, die im eigenen Haushalt leben. Zur Vermeidung einer Ansteckung ist es daher ratsam, möglichst unterschiedliche Räume zu nutzen, Mahlzeiten getrennt einzunehmen, die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) einzuhalten, regelmäßig durchzulüften und Oberflächen wie Türklinken oder Tische häufiger zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
Was droht bei Verstößen?
Verstößt jemand gegen die Quarantäne-Regeln, zum Beispiel durch Verlassen der Wohnung, kann das mit Geld- oder, in schweren Fällen, auch mit Freiheitsstrafe bestraft werden.
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