Ernährung
Pilze mit Vorsicht genießen
In jedem Jahr wird zur Pilzsaison vor giftigen Pilzen gewarnt. Und doch kommt es immer wieder zu gefährlichen Verwechselungen. Sammler mit wenig Erfahrung sollten unbedingt vorsichtig sein.
In Deutschland gibt es sehr giftige Pilze, die den essbaren Exemplaren stark ähneln. Ein bekanntes Beispiel ist der hochgiftige Grüne Knollenblätterpilz, der leicht mit dem Wiesenchampignon zu verwechseln ist. Der Grüne Knollenblätterpilz enthält Gifte, die ein Leberversagen verursachen können. Bereits ein Bruchteil einer üblichen Pilzmahlzeit kann tödlich sein, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen. Das BfR schätzt, dass Knollenblätterpilze für mindestens 80 % aller tödlichen Pilzvergiftungen in Deutschland ursächlich sind.
Die Symptome bei einer Pilzvergiftung sind vielfältig. Häufig, aber nicht bei jedem Pilz, kommt es zu Beginn zu Unwohlsein, verbunden mit Magenschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Wer sich nach einer Pilzmahlzeit unwohl fühlt, sollte immer ärztlichen Rat einholen oder ein Giftinformationszentrum um Rat fragen.
Darüber hinaus gibt das BfR folgende Tipps, um Pilzvergiftungen zu vermeiden:
- Sammeln und verwenden Sie nur Pilze, die Sie absolut sicher als Speisepilz erkennen. Pilz-Apps können die Erkennung unterstützen, man sollte sich aber keinesfalls allein auf die App verlassen.
- Pilze müssen bei der Zubereitung frisch sein.
- Rohe Speisepilze verursachen oft Unverträglichkeitserscheinungen. Deshalb sollte jede Pilzmahlzeit mindestens 15 Minuten garen.
- Pilzgerichte können ein zweites Mal aufgewärmt werden. Voraussetzung ist aber, dass die Speisen nur für kurze Zeit und im Kühlschrank aufbewahrt wurden.
- Bei einer Vergiftung liefern Pilzreste – unter Umständen auch Erbrochenes – wertvolle Hinweise zur Pilzbestimmung.
Informationen zu Pilzsachverständigen, die im Vergiftungsfall oder Verdachtsfall bei der Pilzidentifizierung unterstützen, gibt es auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Myologie sowie bei den Giftinformationszentren der Länder.