Pflegekräfte aus Osteuropa

Für die 24-Stunden-Betreuung eines Pflegebedürftigen sind oft Hilfskräfte aus dem Ausland im Einsatz. Dabei ist aber rechtlich einiges zu beachten. Bürger aus den osteuropäischen Ländern, dazu zählen Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Bulgarien und Rumänien, benötigen eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Derzeit erhalten Pflegekräfte aus Osteuropa hier aber keine Arbeitserlaubnis zur Versorgung Pflegebedürftiger, da es keine entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern gibt. „Damit ist der legale Weg zur Beschäftigung osteuropäischer Pflegekräfte in Privathaushalten zur Zeit verbaut“, erklärte die Rechtsanwältin Bärbel Schönhof auf einer Vortragsveranstaltung des Kreises Coesfeld. Wer eine Pflegekraft illegal beschäftigt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Einen Ausweg gibt es: Osteuropäische Pflegekräfte, die bei einem Pflegedienst in ihrem Heimatland angestellt sind, dürfen von diesem zur Pflege nach Deutschland geschickt werden. Dann ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. In dem Fall ist lediglich eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde erforderlich, die sich der Auftraggeber zeigen lassen sollte. Die Pflegekraft darf dann aber maximal zwölf Monate in Deutschland tätig sein. Außerdem gelten folgende Regeln für die Beschäftigung:

  • Die Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.

  • Es gilt das Mindestlohngesetz. Für die Altenpflege soll die Höhe des Mindeslohns bis Ende 2009 festgelegt werden.

  • Die Pflegekraft benötigt die Bescheinigungen E101 und E102 über die Weitergeltung der Sozialversicherungspflicht in ihrem Heimatland.

  • Der Auftraggeber sollte bei der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung anfordern, dass die Tätigkeit der Pflegekraft genehmigungsfrei ist. Wul