Neues Gesetz: Sterbenskranke besser betreut
Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen. Es soll den flächendeckenden Ausbau der Versorgung sterbender Menschen verbessern.
Am gestrigen Donnerstag, 6. November, hat der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.
Ein Strauß an Maßnahmen soll den flächendeckenden Ausbau der Versorgung sterbender Menschen verbessern. Unter anderem sieht das Gesetz folgendes vor:
- Die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege soll zukünftig für Pflegedienste abrechenbar sein.
- Ambulante Hospizdienste können künftig neben Zuschüssen für Personalkosten auch mit Geld für Sachkosten rechnen.
- Krankenhäuser können für ihre Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren.
- Auch in Kliniken ohne Palliativstationen soll die Palliativversorgung gestärkt werden.
- Stationäre Hospizeinrichtungen erhalten künftig höhere Mindestzuschüsse durch die Krankenkassen.
Insbesondere unterdurchschnittlich finanzierte Einrichtungen erhalten einen höheren Tagessatz pro betreutem Versicherten. Im nächsten Jahr wird der Betrag dafür um 63 € auf 261 € erhöht. Außerdem tragen die Krankenkassen dann 95 % der zuschussfähigen Kosten. LHo