Multiresistente Keime

Mein Kind hat MRSA-Keime

Multiresistente Keime werden meist über Hautkontakt und Sekrete aus Nase oder Wunden übertragen. Bei kleinen Kindern haben diese Bakterien leichtes Spiel. Für immungeschwächte Menschen kann das zum Problem werden.

Familien sind oftmals stark verunsichert, wenn bei einem Kind, eine Besiedlung mit multiresistenten Keimen wie MRSA festgestellt wird. Meist geschieht dies im Rahmen einer stationären Aufnahme. Im Allgemeinen lässt sich MRSA über Labortests nachweisen. Dazu nimmt der Arzt einen Abstrich von Nasenvorhof, Rachen, Achseln und Leiste bzw. entnimmt Wundsekret von infizierten Gewebe. Bei einem positivem Befund wird das Kind im Krankenhaus isoliert.

Die Abkürzung MRSA steht für „Methicillin resistente Staphylococcus aureus“. MRSA sind im Grunde nicht gefährlicher als andere Staphylokokken. Diese Bakterien besiedeln häufig Haut und Schleimhäute bei Mensch und Tier. Kinder tragen in bis zu 40% der Fälle die Keime in der Nase, im Rachen oder auf der Haut, ohne krank zu werden. Kommt es allerdings zu einer Verletzung der Haut, können die Bakterien beispielsweise Hautentzündungen oder Wundinfektionen verursachen. Diese lassen sich in der Regel gut mit Antibiotika behandeln. Kommt es aber zu einer Infektion, muss sehr gezielt therapiert werden, weil nicht alle Antibiotika wirksam sind.

Der junge Patient darf nur nach Anlegen von Nasen-Mundschutz, Kittel und Handschuhen besucht werden. Eine derartig strenge Isolation ist aber nur im Krankenhaus notwendig, weil dort viele kranke und geschwächte Menschen versorgt werden, für die eine MRSA-Infektion eine Gefahr darstellen könnte. Nach Entlassung gelten andere Kriterien.

Was Daheim zu beachten ist

Ist ein Kind oder anderes Familienmitglied mit MRSA-Keimen besiedelt, müssen die Hände regelmäßig und gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Ansonsten sollte auf eine normale Haushaltshygiene geachtet werden. Dazu gehört, dass beispielsweise jeder sein eigenes Handtuch verwendet und Zahnbürsten nicht gemeinsam benutzt werden. Handtücher sollten bei 60 °C gewaschen werden. Weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.

Vor einem Besuch beim Haus- bzw. Kinderarzt sollte eine Besiedlung bzw. Infektion immer mitgeteilt werden. Dann kann sich die Praxis darauf einstellen. Eltern sind aber nicht verpflichtet, der Kindertagesstätte oder der Schule zu melden, wenn ihr Kind Träger von multiresistenten Keimen ist. Obwohl die Haut von Kindern häufig mit Staphylokokken besiedelt ist, kommen durch die Keime verursachte Hautinfektionen, wie Furunkel oder Impetigo, in Kindergärten nicht übermäßig häufig vor. Kinder mit derartigen Infektionen dürfen bis zur Heilung sowieso die Einrichtung nicht besuchen – egal ob es Erkrankungen durch MRSA oder nichtresistente Staphylokokken sind.

„Eine Besiedlung mit MRSA ist für ein gesundes Kind kein Problem.“

Steht ein Klinikaufenthalt an, ist es jedoch wichtig, die MRSA-Besiedlung im Vorfeld mitzuteilen. So kann entschieden werden, ob eine Behandlung sinnvoll ist. Sie umfasst Waschungen des Körpers mit desinfizierenden Lösungen sowie desinfizierende oder antibiotische Nasensalben. Bei älteren Kindern kann eine Besiedlung auch durch Gurgeln mit desinfizierenden Lösungen über fünf Tage erfolgreich therapiert werden.

Anschließend werden mehrmals Abstriche der Haut und Schleimhäute genommen. Erst wenn diese zeigen, dass keine Keime mehr vorliegen, ist das Kind auch tatsächlich frei von MRSA.

Wie MRSA behandelt wird

Nicht in jedem Fall ist eine solche Behandlung jedoch notwendig, da eine Besiedlung mit multirestistenten Keimen für ein gesundes Kind kein Problem darstellt. Besteht allerdings eine MRSA-Infektion, zum Beispiel eine Wundinfektion, so wird diese gezielt antibiotisch behandelt. Die Wunde wird mit einem trockenen Wundverband abgedeckt, damit sie sich nicht weiter verbreitet. Bei der Versorgung der Wunde trägt der Arzt Mundschutz, Einmalhandschuhe und Kittel, damit er sich nicht infiziert.

Den vollständigen Beitrag können Sie nachlesen auf den Gesundheitsseiten im Wochenblatt für Landwirtschaft & Landleben in der Ausgabe 37/2019.

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