Matcha ist kein Wundermittel

Muntermacher, gesundheitsfördernder Super-Drink, Schlankheits-Elexier – Matcha wird eine Menge positiver Wirkungen nachgesagt. Aber was ist Matcha eigentlich?



Bei dem leuchtend grünen Pulver handelt es sich um gemahlene Teeblätter aus Japan. Übersetzt heißt Matcha so viel wie „gemahlener Tee“. Matcha ist also kein Tee-Aufguss, sondern ein Extrakt aus dem ganzen, frischen Teeblatt. Es wird aber nicht nur als Tee oder Latte mit Milch getrunken, sondern findet sich auch als Zutat in Smoothies, Eis, Kuchen, Keksen oder pflegender Kosmetik wieder.

Der Begriff Matcha ist im Lebensmittelrecht nicht geschützt, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Es ist unklar, was ihn von herkömmlichem grünen Tee unterscheiden muss. Für die gesundheitsfördernden Wirkungen, die Matcha nachgesagt werden, gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Zudem sind in vielen Produkten nur Spuren der fernöstlichen Zutat zu finden.

Verglichen mit herkömmlichem grünen Tee kann Matcha aber durchaus mehr Koffein enthalten. Für Kinder ist die Zutat deshalb nicht geeignet. Schwangere und Stillende sollten wegen der enthaltenen Wachmacher auf einen moderaten Verzehr achten.