Masern: Alles andere als eine "Kinderkrankheit"

Die Masernwelle und der Tod eines Jungen an Masern in Berlin sollten wachrütteln: Mindestens einer von 1000 Masernerkrankten stirbt an der Krankheit. Der beste Schutz ist die Impfung.

Die Masernwelle und der Tod eines Jungen an Masern in Berlin sollten wachrütteln: Mindestens einer von 1000 Masernerkrankten stirbt an der Krankheit, die alles andere als eine "Kinderkrankheit" ist. Der beste Schutz ist die Impfung.

Das Masernvirus ist ein nur für den Menschen krankmachendes Virus. Es wird über Tröpfchen übertragen. Die Ansteckungsgefahr beträgt fast 100%. Gewöhnlich vergehen acht bis zehn Tage, ehe die Erkrankung zunächst mit unspezifischen Erkältungssymptomen wie Schnupfen, Husten, Fieber und Bindehautentzündung beginnt.

Typisch sind zu diesem Zeitpunkt die sogenannten Koplik-Flecken. Das sind kalkspritzerartige weißliche Flecken an der Wangenschleimhaut. Zu diesem Zeitpunkt, etwa drei bis fünf Tage bevor ein Hautausschlag auftritt, sind die Patienten bereits hochansteckend. Sie bleiben es bis ungefähr zum vierten Tag des Ausschlags, der meistens hinter den Ohren und im Gesicht beginnt. Eine eindeutige Diagnose lässt sich jedoch nur über eine Blutuntersuchung stellen.

Das Masernvirus ist gefürchtet, weil

  • es eine akute Gehirnentzündung (Masernenzephalitis) auslösen kann: Sie tritt bei einem von 1000 Patienten zwischen dem dritten bis neunten Tag des Hautausschlags auf und führt zu Lähmungserscheinungen, Krampfanfällen und Koma. 10 bis 20% der Patienten versterben akut. Von den Überlebenden haben 20 bis 30% schwere neurologische Defekte.
  • es eine über Jahre stumm verlaufende Maserninfektion des Gehirns (SSPE) hervorrufen kann: Sie zeigt sich erst fünf bis zehn Jahre nach durchgemachten Masern und endet innerhalb von ein bis drei Jahren immer tödlich.
  • es eine über Jahre stumm verlaufende Maserninfektion des Gehirns (SSPE) hervorrufen kann: Sie zeigt sich erst fünf bis zehn Jahre nach durchgemachten Masern und endet innerhalb von ein bis drei Jahren immer tödlich.

Nur die Impfung schützt

Es gibt keine wirksame antivirale Therapie. Der beste Schutz ist die zweimalige Impfung. Sie ist erforderlich, da nach einer Impfung nur ca. 91% der Impflinge einen Schutz vor Masern haben. Nach weiterer Injektion kann ein bis zu 99-prozentiger Impfschutz erreicht werden. Geimpft werden sollten alle Säuglinge ab dem Alter von elf Monaten. Ist der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen geplant, kann schon mit neun Monaten geimpft werden.

Neben den Kindern sollten auch dringend alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden – und entweder gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden– , die Impfung im Erwachsenenalter durchführen lassen. Nur so können sie sich selbst schützen und verhindern, dass sie noch ungeimpfte Säuglinge anstecken.

Auch alle jungen Erwachsene mit unsicherem Impfstatus sollten sich impfen lassen. Hat ein Kontakt mit Masernviren stattgefunden, kann im Notfall innerhalb von drei Tagen eine Impfung von Ungeimpften noch dazu führen, dass die Masern gar nicht oder in abgeschwächter Form auftreten.

Gibt es Impfkomplikationen?

Die Masernimpfung wird in Kombination mit Mumps und Röteln oder auch Windpockenimpfstoff verabreicht. Etwa 5 bis 15% der Impflinge reagieren auf die Injektion. Sie entwickeln besonders nach der ersten Impfung die sogenannten Impfmasern. Sie machen sich mit mäßigem Fieber, Hautausschlag und Husten, meist innerhalb der zweiten Woche nach der Impfung bemerkbar. Impfmasern müssen nicht behandelt werden und sind nicht ansteckend. Kinder und Erwachsene, die an einer schweren Hühnereiweißallergie mit der Gefahr eines allergischen Schocks leiden, sollten die Impfung unter stationärer Beobachtung durchführen lassen.

Impfgegner behaupten, dass die Masernimpfung Allergien, Diabetes und andere Autoimmunerkrankungen oder auch Neurodermitis auslösen könne. Es gibt für diese Behauptungen keine wissenschaftliche Grundlage.

Eine Gefahr für andere

Seit etwa 40 Jahren wird in Deutschland gegen Masern geimpft. Dennoch ist die Infektion nicht ausgerottet, weil sich eine beträchtliche Zahl von Menschen nicht impfen lässt. Erkranken sie an Masern, sind sie eine Gefahr für ungeimpfte junge Säuglinge, aber auch Jugendliche und Erwachsene ohne ausreichenden Impfschutz.

Seit 2001 besteht eine Meldepflicht bei Verdacht auf Masern, einer Erkrankung und bei Tod infolge von Masern. Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet über Isolationsmaßnahmen und gegebenenfalls Umgebungsimpfungen zum Schutz der empfänglichen Kontaktpersonen.

Dr. med. Anne Schulze Everding

Ein ausführlicher Bericht erscheint in der aktuellen Ausgabe des Landwirtschaftlichen Wochenblattes Westfalen-Lippe, Folge 10/2015.


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